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Urheberrecht: Eltern haften nicht für ihre Kinder!

Die unendliche Geschichte – BGH entscheidet elternfreundlich

Dem Durchhaltevermögen eines Kripobeamten aus Heilbronn, der mit der Aufklärung von Internetpiraterie beruflich zu tun hatte, sei Dank. Von 2006 bis zum 08.01.2014 musste er sich gerichtlich gegen Abmahnkosten in Höhe von 3.454 € zur Wehr setzen. Als Telefonanschlussinhaber wurde er wegen illegalen Musikdownloads abgemahnt. Damaliger Streitwert nach Ansicht der Gericht zur Recht 400.000 €, weil 2000 Dateien heruntergeladen worden sein sollen. Der Kripobeamte gab eine Unterlassungsverpflichtung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ab und wehrte sich gegen die Abmahnkosten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn ergab: Einstellung schon 2006 mangels Tatverdacht.

Urheberrechtlich und zivilrechtlich ging dann aber der Streit durch die Zahlungsklage der Musikfirmen gegen den Kripobeamten erst richtig los. Haftet ein Stiefvater für seinen damals 20 Jahre alten, also volljährigen Stiefsohn, der in der gleichen Wohnung wohnt wie der Telefonanschlussinhaber?