RVR - Recht erfahren

Elternunterhalt – Sind Sie unterhaltspflichtig?

Eine Unterhaltsverpflichtung für Ihre Eltern kann eine große finanzielle Belastung werden. Laut Rechenschaftsberichte der privaten Krankenversicherung betrugen die Kosten für eine Heimunterbringung bei vollstationärer Pflege im Jahre 2012 insgesamt monatlich 3.236,69 €.

Sind Ihre Eltern im Heim untergebracht und kommt der Sozialhilfeträger für die Kosten der Heimunterbringung auf, geht der Unterhaltsanspruch Ihrer Eltern Ihnen gegenüber auf den Sozialhilfeträger über. Als Kind Ihrer Eltern sind sie grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ihnen muss aber der so genannte Selbstbehalt verbleiben. Da sich seit Anfang des Jahres 2015 die Selbstbehaltssätze erhöht haben, können diejenigen unter Ihnen, die bereits Unterhalt bezahlen, unter Umständen eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen.

Der Sozialhilfeträger wird Sie anschreiben und um Auskunft bezüglich Ihres Einkommens und Vermögens bitten, um den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.