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Schwarzgeld geerbt – Was nun?

Das Thema Schwarzgeld ist zurzeit in aller Munde, nicht zuletzt dank einiger prominenter Fälle, wie etwa Hoeneß oder Schwarzer. Was passiert eigentlich, wenn ein Steuersünder stirbt?

Das Vermögen des Toten geht auf seine Erben über. Das gilt selbstverständlich auch für Schwarzgeld, beispielsweise auf ausländischen Konten. Das Erben von Schwarzgeld ist an sich nicht strafbar, verantwortlich ist zunächst nur derjenige, der die Steuern auch hinterzogen hat, mit anderen Worten: Der Verstorbene. Der Erbe ist jedoch verpflichtet, das Schwarzgeld unverzüglich an den Fiskus zu melden, d.h. er muss es in seiner Erbschaftsteuererklärung angeben. Macht er das nicht, begeht er selbst eine – neue – Steuerhinterziehung mit allen, auch strafrechtlichen, Folgen.