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Versorgungsausgleichs bei Beamten

Verbesserung der Beamtenpension – jetzt Möglichkeiten prüfen!

Sind Sie Beamter, der vor 2003 geschieden wurde und haben bei Ihrer Scheidung Anwartschaften Ihrer Pension an Ihre Ex abgegeben?

Dann ist zur Abänderung des bei der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleiches anzuraten, jedenfalls dann, wenn nicht noch andere Versorgungen ausgeglichen wurden.

Denn dann können Sie sich auf eine Verbesserung ihrer Altersversorgung freuen. Wegen der Absenkung der Höchstpension von 75% auf 71,75% wurde der Versorgungsausgleich noch auf Basis der seinerzeit zu erwartenden Pension von 75% der letzten Dienstbezüge berechnet und ausgeglichen, so dass Ihr ausgleichsberechtigter Ehepartner im Ergebnis mehr erhalten hat, als Ihnen verblieben ist. Das kann nachträglich korrigiert werden.