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Schwarzarbeit – Hohes Risiko für beide Seiten

Schwarzarbeit ist verboten, eigentlich weiß das jeder. Dennoch kommt es doch recht häufig vor, dass jemand einen Handwerker beauftragt und die beiden folgendes vereinbaren: Über einen bestimmten Betrag gibt es eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, zusätzlich wird jedoch eine weitere Summe ohne Rechnung und ohne Umsatzsteuer, also schwarz, bezahlt. Oder noch schlimmer: Es gibt überhaupt keine offizielle Zahlung, die gesamte Gegenleistung fließt unter der
Hand.