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Ehegattenerbrecht und Pflichtteil

Sich zurechtzufinden bei den oftmals komplizierten Regelungen des deutschen Erbrechts fällt nicht leicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind so vielfältig, dass die Wahl der „richtigen“ Regelung, sei es mithilfe des gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechts, schwer fällt.

Denn zunächst gilt es zu entscheiden, ob für Sie die Regelungen des gesetzlichen Erbrechts passend sind oder Sie testamentarisch verfügen sollten. Wenn Sie kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet haben, gilt das gesetzliche Erbrecht, wonach die Verwandten des Verstorbenen sowie der Ehegatte erben.