RVR - Recht erfahren

Bedürftigentestament – wenn der Staat nicht miterben soll

Vermögen das Vererbt wird

Arbeitslosengeld II (im Volksmund Hartz IV genannt) muss sich der Erblasser besondere Gedanken machen, um zu verhindern, dass bei seinem Tod und dem Übergang seines Vermögens auf den bedürftigen Erben dieses nicht dem Zugriff des Sozialleistungsträgers unterliegt.

Hat nämlich der Erbe, der öffentliche Gelder wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, durch eine Erbschaft Vermögen erlangt, so ist er zunächst verpflichtet, dieses für seinen Lebensunterhalt zu verwenden. Der Staat wird also so schnell wie möglich seine Zahlungen einstellen und den Erben auf die neue vermögensrechtliche Situation hinweisen. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Leistungsberechtigte selbst Erbe geworden ist, sondern kann auch dann zur Einstellung oder Reduzierung von Leistungen führen, wenn bei einer Haushalts- bzw. Bedarfsgemeinschaft der Ehepartner, bzw. der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Erbe geworden ist.