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Der digitale Nachlass

Mit Urteil vom 12. Juli diesen Jahres hat sich der BGH ganz klar für die Rechte der Hinterbliebenen eingesetzt. Soziale Netzwerke müssen den Erben Zugang zum Benutzerkonto und den darin enthaltenen Kommunikationsinhalten gewähren. Nach bald 6 Jahren ist nunmehr ein wichtiges Thema im Hinblick auf den digitalen Nachlass höchstrichterlich entschieden. Ob dies auch für E-Mails und Whatapp &Co. gilt bleibt abzuwarten.