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Steuervergünstigungen bei Erbschaft oder Schenkung

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Schenkungen, Erbschaften und sonstige Erwerbe von Todes wegen unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Maßgebend ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Neben den allgemeinen Steuerfreibeträgen enthält dieses Gesetz zahlreiche, aber wenig bekannte Vergünstigungen. Mit dem nachfolgenden Beitrag gibt RA G. Schmid einen Überblick über diese Regelungen.