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Aufgepasst bei illegalem Filesharing!

Sie haben anwaltliche Post erhalten, vielleicht auch von einer der bekannten Abmahnkanzleien, wegen illegalem Download von Musik, Filmen, Computerspielen etc?

Jetzt müssen Sie einen klaren Kopf behalten. Keinesfalls dürfen Sie vorschnell reagieren.
Informieren Sie sich zunächst, was man Ihnen überhaupt vorwirft:

Filesharing? Was ist das, wie funktioniert es und was kann ich im Vorfeld tun, um einen Missbrauch zu unterbinden?


Erfahren Sie all das im ersten Teil unseres Blog-Beitrag über Filesharing!

Wie funktioniert Filesharing?

Das englische Wort „Filesharing“ (Teilen von Dateien) steht für einen zunächst rein technischen Vorgang, der erst dann illegal wird, wenn er urheberrechtlich geschützte Dateien betrifft und die Zustimmung des Rechteinhabers vorher nicht eingeholt wurde.

Im Internet gibt es viele verschiedene, sogenannte P2P (Peer to Peer) – Tauschbörsen, die das Austauschen von Musiktiteln, Filmen, Fernsehserien, Computerspielen etc., untern den Benutzern ermöglichen.

Voraussetzung ist zunächst, dass eine entsprechende Filesharing-Software heruntergeladen und auf dem eigenen Computer installiert wird. Danach kann es losgehen: Dem sogenannten Download, der von den anderen Nutzern angebotenen Dateien, steht nichts mehr im Wege.

Soll z. B. ein bestimmter Musiktitel heruntergeladen werden, wird eine Anfrage an das Tauschprogramm gesendet. In einer Liste erscheinen alle Nutzer mit ihren jeweiligen IP-Adressen, die diesen Musiktitel anbieten. Die Nutzer können über ihre IP-Adresse direkt angewählt werden, um den gewünschten Musiktitel herunterzuladen. Die Nutzer werden dabei alle gleichzeitig angewählt, damit der gewünschte Musiktitel in Teilstücken und somit deutlich schneller auf den eigenen Computer heruntergeladen werden kann. Nach erfolgreichem Download ist eine vollständige Kopie des Musiktitels auf Ihrem Computer gespeichert.

Doch Vorsicht:

Die auf Ihren Computer heruntergeladenen Dateien werden automatisch den übrigen Benutzern der Tauschbörse zum so genannten Upload angeboten. In einer Tauschbörse herrscht folglich der Grundsatz des „Gebens und Nehmens“. Ein Ausschluss des Uploads eigener Dateien durch andere Nutzer ist kaum möglich. Denn Up- und Download stellen den eigentlichen Tausch dar.

Der zuvor auf Ihren Computer heruntergeladene Musiktitel steht also umgehend anderen Nutzern zum Upload zur Verfügung.

Zwar werden meist nur die Uploads abgemahnt, urheberrechtlich ist jedoch auch schon der Download der angebotenen Dateien unzulässig.

Auf welche illegale Filesharing-Programme sollten Sie achten?

Wenn Sie nicht der alleinige Anschlussinhaber sind, sondern auch Dritten, z. B. Ihren Kindern, über Ihren Computer den Zugang zum Internet ermöglicht haben, sollten Sie schnellstmöglich nachsehen, ob folgende Tauschbörsen – Software auf Ihrem Computer installiert wurde:

  • eDonkey
  • BitTorrent
  • Gnutella
  • eMule
  • uTorrent
  • Kazaa
  • Morpheus
  • jDownloader
  • BearShare etc.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aller im Internet verfügbaren Programme, zu denen es auch noch Variationen wie BitTorrent ++ oder Kazaa Media Desktop etc. gibt. Das Angebot ist groß und äußerst vielfältig.

Die Programme sind meist in einem Folder mit ihrem Namen auf dem Computer gespeichert, manchmal finden Sie sogar die Icons auf dem Desktop.

Was versteht man unter einer IP-Adresse?

Wie das Filesharing technisch funktioniert mag Ihnen nach den obigen Ausführungen einleuchten. Doch wie kommen die Abmahnkanzleien überhaupt an Ihre persönlichen Daten? Wie wurde dort ihre Anschrift ermittelt?

Die IP-Adresse, d.h. die Internet-Protokoll-Adresse, ist die „Anschrift“ Ihres Computers, die Ihren Computer im Internet identifizier- und lokalisierbar macht. Wenn Sie ein Filesharing–Programm heruntergeladen haben und sich aktiv am Dateientausch beteiligen, werden Sie als Nutzer in einer Liste des Programms mit Ihrer jeweiligen IP-Adresse und den von Ihnen angebotenen Dateien aufgeführt. Es ist also ohne weitere Schwierigkeiten erkennbar welcher Nutzer, mit welcher IT Adresse, welche Dateien anbietet.

Eine „dynamische IP-Adresse“ wird Ihrem Computer beim Einwählen in das Internet automatisch zugewiesen und von Ihrem ISP –Provider (Internet Service Provider) gespeichert. Das ist das Telekommunikationsunternehmen (wie Telekom, Vodafone etc.), bei dem Sie Ihren DSL-Anschlussvertrag abgeschlossen haben. Die Daten (Datum, Uhrzeit, IP-Adresse) werden in der Regel 7 Tage vorgehalten.

Diese IP-Adresse steht Ihnen dann temporär für die jeweilige Dauer der Nutzung des Internets zu. Die Adresse ist für diesen Vorgang einmalig, der zugehörige Computer kann eindeutig identifiziert werden.

Die Musikindustrie hat nun diverse Firmen beauftragt, die mit sogenannten „Anti-Piracy-Programmen“ die Tauschbörsen regelmäßig nach urheberrechtlich geschützten Titeln durchsuchen, die Titel dann von den anbietenden Nutzern herunterladen und dadurch mittels Screenshot den Beweis für das Anbieten bestimmter Titel von einer bestimmten IP-Adresse haben. Gleichzeitig werden die DSL Provider informiert, die dann die Daten länger als 7 Tage aufbewahren.

Doch Achtung:

Der Prozess der Rückverfolgung der IP-Adresse ist auch heutzutage noch fehleranfällig, da diese immer wieder neu zugewiesen werden. Verwechslungen oder Zahlendreher sind nicht auszuschließen und bieten später eventuell einen Angriffspunkt für mögliche Verteidigungsstrategien gegenüber der Abmahnung.

Die Informationen werden an die beauftragten Anwaltskanzleien weitergeleitet, die nun einen Antrag an das Gericht stellen, den DSL-Provider zu verpflichten, die hinter der IP-Adresse stehenden persönlichen Daten des Anschlussinhabers herauszugeben.

Der Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Anschlussinhaber steht jetzt nichts mehr im Wege!

Wie kann ich mich im Vorfeld schützen?

To Do: Rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung der Nutzer, die Zugang zu dem Computer haben, dass das Gerät nicht missbräuchlich zum Filesharing genutzt wird.

Bevor Sie externen Dritten das Surfen im Internet auf Ihrem Computer gestatten, sollten Sie diese darüber aufklären, dass illegales Filesharing nicht gestattet ist und eine diesbezügliche Erklärung einfordern; dies sollten Sie sich zu Dokumentationszwecken schriftlich bestätigen lassen.

To Do: Protokoll über die Unterrichtung der Kinder, Gegenzeichnung durch Zeugen

Wenn mehrere Personen Zugang haben sollten Sie parallel Ihren Computer technisch vor unbefugten Downloads schützen:

To Do:

  • Installieren Sie Router Firewalls (z. B. lassen sich im Menü der Fritzbox Filesharing-Anwendungen sperren)
  • Sperren Sie im Router Ports, die die Kommunikation zwischen Server und Internet ermöglichen (Aber Achtung: Die Sperre ist umgehabt!)
  • Schränken Sie die Nutzungsrechte ein indem Sie Ihren Kindern die Adminrechte entziehen, so dass diese keine Programme auf dem Computer installieren können
  • Legen Sie passwortgeschützte Benutzerkonten für alle Benutzer an
  • Richten Sie einen Gastzugang ein
  • Verschlüsseln Sie Ihren WLAN-Anschluss mit einer WPA2-PSK-Verschlüsselung und einem sicheren Passwort

Post vom Anwalt: Vorsicht bei Anschreiben folgender Kanzleien?

Haben Sie Post von einer der folgenden Anwaltskanzleien bekommen, dürfen Sie nicht in Panik verfallen:

  • Waldorf Frommer
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Sasse & Partner
  • Fareds
  • Daniel Sebastian
  • Schalast & Partner
  • Bindhardt
  • Negele
  • RKA
  • Urmann & Collegen

To Do:
Behalten Sie einen kühlen Kopf, notieren Sie die Ihnen gesetzten Fristen und nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf, damit die Wirksamkeit der Abmahnung, die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs sowie der Anwaltskosten überprüft wird.

Die Chancen stehen nicht schlecht, wenn nicht sie selbst, sondern ein Dritter tätig geworden ist und Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Aufklärungs- und Prüfungspflichten genügt haben.

Wir beraten Sie gerne!

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