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Die Osterreise in die Türkei kannst du knicken? !

Angesichts der derzeitigen politischen Lage in der Türkei stehen viele getrennt lebende Eltern vor dem Problem, eine günstige Urlaubsreise mit ihrem Kind gebucht zu haben, der andere Elternteil die Zustimmung zur Ferienreise aber verweigert. Was tun?

Der umgangsberechtigte Elternteil darf während des Umgangs bzw. während der Ferienzeiten in Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Dazu gehört auch die Wahl des Urlaubsortes, selbst wenn dieser im Ausland liegt. Denn bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen sich die Eltern nur in Angelegenheiten, die erheblichen Einfluss auf das Leben des Kindes nehmen können, absprechen und gemeinsam entscheiden. Das betrifft z.B. die Wahl der weiterführenden Schule (Gymnasium, Realschule, Hauptschule), eine evt. Beschneidung aus religiösen Gründen. Alltägliche Angelegenheit wie z.B. Schlafenszeiten, Essensgewohnheiten, Fernsehkonsum etc. erfordern in der Regel keine Abstimmung. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, darf alleine entscheiden.

Eine Urlaubsreise ist im Normalfall eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung, so dass die vorherige Einholung der Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist. Es gibt viele außereuropäische Urlaubsziele, die ohne Zustimmung des anderen Elternteils besucht werden können. Maßstab ist das Alter des Kindes, die Dauer der Reise, wie Strapaziös der Reiseweg ist, die politische Lage im Urlaubsland etc.

Das OLG Frankfurt hat nun letztes Jahr entschieden, dass eine Urlaubsreise in die Türkei nicht alleine entschieden werden darf. Willigt ein Elternteil nicht ein, muss der Reiselustige einen Antrag bei Gericht stellen, ihm bzw. ihr das alleinige Entscheidungsrecht zu übertragen. Ob ein solcher Antrag vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Lage jedoch Erfolg hat, ist mehr als fraglich.

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