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Keine Influencer Werbung mehr?

Influencer Marketing

Wird Influencer Werbung bald verboten werden?

Ein Gerichtsurteil des OLG Celle konkretisiert die Anforderungen.

Dem Urteil vom 8. Juni 2017 lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Influencer auf der sozialen Plattform Instagram für ein Produkt gegen Bezahlung mit einem Werbetext geworben hatte und diesen in einer Liste von sogenannten Hashtags an 2. Stelle mit #ad gekennzeichnet hatte.

Das Gericht entschied: Werbende Posts in sozialen Medien müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein. Der Hashtag #ad in einer Liste von Hashtags ist somit nicht ausreichend, um die Werbung als solche eindeutig kenntlich zu machen. Der erforderliche Hinweis muss in der Weise erfolgen, dass aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers kein Zweifel am Vorliegen eines kommerziellen Zwecks besteht. Der kommerzielle Zweck muss schon auf den ersten Blick hervortreten.

Influencer Marketing ist also weiterhin möglich. Die entsprechenden Postings sollten aber in jedem Fall ganz eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Eindeutig rechtssicher ist nur eine erkennbare Bezeichnung durch Zuhilfenahme der Hashtags #Anzeige oder #Werbung und diese sollten am Beginn eines Posts stehen. Ob der Hashtag #ad oder #sponsored oder #poweredby an gut sichtbarer Stelle reicht, ist fraglich. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten rät hiervon jedenfalls ab. Ohne eindeutige Kennzeichnung sollte jedenfalls die Verwendung von Emoticons oder Emojis unterlassen werden, da diese geeignet sind, den kommerziellen Zweck zu verschleiern.

Zusammenfassend kann man nun also sagen, dass die kommerzielle Nutzung von Influencer Marketing auch in Zukunft Bestand haben wird. Durch die nun noch verstärkte Aufmerksamkeit wird es allerdings stetig wichtiger werden, alle Rechtsvorgaben zu erfüllen und auch bei einem “schnellen” Posting die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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