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Scheidung und Finanzamt – was muss ich beachten?

Meine Scheidung geht doch das Finanzamt nichts an... oder doch?

Wenn Sie sich getrennt haben, ändert sich erst mal nichts. Sie können nach wie vor Ihre alten Steuerklassen behalten und gemeinsam veranlagen. Aber aufgepasst: Zum Ablauf des Jahres, in das die Trennung fällt, müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie sich getrennt haben, Ihre Steuerklasse ändern und einzeln veranlagen.

Wenn Sie sich am 30. Oktober 2018 getrennt haben, können Sie nur noch 2018 gemeinsame veranlagen, ab 2019 gilt die neue Steuerklasse und die getrennte Veranlagung.

Wenn Sie sich am 01.01.2019 getrennt haben, können Sie noch das gesamte Jahr 2019 gemeinsame veranlagen, Ihre Steuerklassen ändern sich erst 2020.

Deshalb ist es empfehlenswert, wenn möglich die Trennung erst im neuen Jahr zu vollziehen, um noch die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können.

Ab dem Jahr der getrennten Veranlagung sollten Sie sich im Hinblick auf evt. Unterhaltszahlung die Durchführung des begrenzten Realsplittings überlegen. Hierzu mehr in unserem nächsten Blog.

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