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Wem steht eine Lebensversicherung im Erbfall zu?

Wenn die Erben feststellen, dass eine Lebensversicherung des Verstorbenen vorhanden ist, beginnt häufig ein „Wettlauf“ zwischen den Erben und demjenigen, der den Auszahlungsbetrag vom Versicherungsunternehmen erhalten soll.

Nicht selten hat es der Erblasser nämlich schlicht vergessen, die Bezugsberechtigung zu ändern oder die Erben wollen verhindern, dass eine „unliebsame“ Person tatsächlich in den Genuss der Auszahlung kommt.

Dann ist auf beiden Seiten rasches Handeln angesagt!

Denn wurde vom Erblasser, der einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen hat, ausdrücklich ein Bezugsberechtigter gegenüber der Versicherungsgesellschaft benannt, fällt der Auszahlungsbetrag bei seinem Tode nicht in den Nachlass, sondern es liegt eine Schenkung an den Bezugsberechtigten vor.

Eine Schenkung muss aber eigentlich notariell beurkundet sein. Diese Beurkundung findet aber meist nicht statt. Eigentlich ist dann der Schenkungsvertrag nicht in der richtigen Form abgeschlossen worden. Dieser Formmangel kann aber geheilt werden, wenn der Bezugsberechtigte nach dem Tod gegenüber der Versicherung die Annahme der Schenkung erklärt. Dies erfolgt dadurch, dass der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme gefordert wird.

Bis dahin können aber die Erben wiederum durch Widerruf des Schenkungsangebots das wirksame Zustandekommen des Schenkungsvertrages und damit die Auszahlung verhindern.

Es entsteht dadurch ein Wettlauf zwischen den Erben einerseits, die durch den Widerruf der Schenkung dafür sorgen können, dass die Auszahlungssumme doch noch in den Nachlass fällt und dadurch ihnen zugutekommt. Der Bezugsberechtigte muss andererseits zuvor seinen Anspruch gegenüber der Lebensversicherung geltend machen.

In der Praxis ist also auf beiden Seiten Eile geboten und es sollte rasch nach dem Erbfall Expertenrat dazu eingeholt werden, welche Schritte nun zu veranlassen sind.

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Eine Antwort

  1. Was passiert wenn der Bezugsberechtigte auch Teilerbe ist?
    Reicht es aus das der Haupterbe die schenkung in der Lebensversicherung widerrruft,oder muss der Teilerbe zustimmen?

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