RVR Rechtsanwälte Blog

Wem steht eine Lebensversicherung im Erbfall zu?

Wenn die Erben feststellen, dass eine Lebensversicherung des Verstorbenen vorhanden ist, beginnt häufig ein „Wettlauf“ zwischen den Erben und demjenigen, der den Auszahlungsbetrag vom Versicherungsunternehmen erhalten soll.

Nicht selten hat es der Erblasser nämlich schlicht vergessen, die Bezugsberechtigung zu ändern oder die Erben wollen verhindern, dass eine „unliebsame“ Person tatsächlich in den Genuss der Auszahlung kommt.

Dann ist auf beiden Seiten rasches Handeln angesagt!

Denn wurde vom Erblasser, der einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen hat, ausdrücklich ein Bezugsberechtigter gegenüber der Versicherungsgesellschaft benannt, fällt der Auszahlungsbetrag bei seinem Tode nicht in den Nachlass, sondern es liegt eine Schenkung an den Bezugsberechtigten vor.

Eine Schenkung muss aber eigentlich notariell beurkundet sein. Diese Beurkundung findet aber meist nicht statt. Eigentlich ist dann der Schenkungsvertrag nicht in der richtigen Form abgeschlossen worden. Dieser Formmangel kann aber geheilt werden, wenn der Bezugsberechtigte nach dem Tod gegenüber der Versicherung die Annahme der Schenkung erklärt. Dies erfolgt dadurch, dass der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme gefordert wird.

Bis dahin können aber die Erben wiederum durch Widerruf des Schenkungsangebots das wirksame Zustandekommen des Schenkungsvertrages und damit die Auszahlung verhindern.

Es entsteht dadurch ein Wettlauf zwischen den Erben einerseits, die durch den Widerruf der Schenkung dafür sorgen können, dass die Auszahlungssumme doch noch in den Nachlass fällt und dadurch ihnen zugutekommt. Der Bezugsberechtigte muss andererseits zuvor seinen Anspruch gegenüber der Lebensversicherung geltend machen.

In der Praxis ist also auf beiden Seiten Eile geboten und es sollte rasch nach dem Erbfall Expertenrat dazu eingeholt werden, welche Schritte nun zu veranlassen sind.

Autor/in

Eine Antwort

  1. Was passiert wenn der Bezugsberechtigte auch Teilerbe ist?
    Reicht es aus das der Haupterbe die schenkung in der Lebensversicherung widerrruft,oder muss der Teilerbe zustimmen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA und Google geschütztDatenschutz-Bestimmungen UndNutzungsbedingungen anwenden.

The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.

Weitere Blogbeiträge

Anders als das Recht, das kostenaufwändig häufig in mehreren Instanzen erstritten werden muss, geht der Mediation der Ruf voraus, rasch und kostengünstig praktikable Lösungen zu erzielen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen, über die wir Sie gerne informieren!
Sind Sie alleinerziehend, berufstätig und erhalten von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt ? Wenn ja, dann haben Sie eventuell Anspruch auf einen höheren Unterhalt. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.05.2022 seine Rechtsprechung zur Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes geändert.
Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.
Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie regeln Ihren Nachlass in allen Einzelheiten, Sie geben sich jede denkbare Mühe, Ihren letzten Willen zu formulieren und möchten sichergehen, dass dieser Wille auch von allen Beteiligten respektiert wird.