RVR Rechtsanwälte Blog

Wenn das Sozialamt anklopft: Schutz vor Elternunterhalt?

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. So sagt es das Gesetz, vgl. § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz und bündig. Dass Eltern für den Unterhalt Ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen haben, ist. Schwieriger kann es beim Unterhalt für Volljährige werden, der zur Höhe, aber auch zur Dauer der elterlichen Inanspruchnahme, insbesondere, wenn sich mehrere Kinder in Ausbildung befinden, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen bis an die Grenzen beanspruchen kann.

Dass die Unterhaltsverpflichtung nach dem Gesetz auch umgekehrt wirkt, nämlich auch Kinder gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, diese Erkenntnis kommt immer häufiger Kindern erst dann zum Bewusstsein, wenn ein Anspruchsschreiben des Sozialamts ins Haus geflattert ist.

Unterhalt ohne familiäre Bande?

Eine immer leistungsfähigere medizinische Versorgung, verbunden mit einer immer höheren Lebenserwartung sorgt für lange Pflegezeiten, deren Kosten auch nicht bescheidene Reserven zügig aufzehren können. Die Folge: Es kommt zu Sozialhilfeleistungen der öffentlichen Hand, die die kraft Gesetzes übergegangenen elterlichen Unterhaltsansprüche gegen die Kinder geltend macht. Diese wiederum haben selbst in Ausbildung befindliche, unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen. Diese wirtschaftlich schwierige Situation stößt bei den in Anspruch genommenen Kinder auf immer weniger Akzeptanz, insbesondere, wenn keine familiären Bande mehr bestehen, eine Situation mit der sich der Bundesgerichtshof erst kürzlich zu beschäftigen hatte. (BGH, Beschluss vom 12.02.2014) Nach der Entscheidung besteht selbst bei Abbruch der familiären Beziehungen durch die Eltern deren Unterhaltsanspruch fort, was die Vorinstanz noch anders gesehen hatte.

Dennoch ist es für die unterhaltsverpflichteten Kinder möglich Vorsorge zu treffen, um sich gegenüber der Forderung des Sozialamtes mit Erfolg wehren zu können. Erforderlich ist allerdings eine nicht nur ad hoc veranlasste, sondern rechtzeitige vorsorgende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Sozialamt beim Regress zu beachten hat.

Was ein Kind zum Leben braucht

Dem unterhaltspflichtigen Kind hat zur Sicherung seines Lebensstandards ein wesentlich höherer Betrag zu verbleiben, als dies umgekehrt bei Eltern gegenüber ihren Kindern der Fall ist.

So muss dem unterhaltspflichtigen Kind nach Abzug von Steuern, Vorsorgeaufwendungen und berufsbedingter Aufwendungen sowie dem vorrangig abzugsfähigen Unterhalt der eigenen Kinder mindestens der sogenannte Selbstbehalt von 1.600,00 € monatlich verbleiben.

Mehr noch, Kinder dürfen sich gegenüber dem Unterhalt beanspruchenden Elternteil und damit auch gegenüber dem Amt, das den übergegangen Unterhaltsanspruch der Eltern geltend macht, auf die Beibehaltung Ihres bisherigen Lebensstandards berufen. Abzugsfähig sind auch Ausgaben für eine angemessene Altersvorsorge im Umfang bis zu 25% der Bruttoeinkünfte, so dass für einen angestellt Beschäftigten nach Abzug der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung noch weitere ca. 6% für weitere Alterversorgungsaufwendungen (Tilgungsraten für Immobilien, regelmäßiger Erwer von Wertpapieren, Prämien für Lensversicherungen etc.) abzugsfähig sind. Erforderlich ist aber, dass diese Beträge auch tatsächlich für die Altersvorsorge ausgegeben werden, was nachzuweisen ist.

Eigengenutzte Immobilien sind unter diesem Gesichtspunkt als Altersvorsorge zu berücksichtigen, allerdings sind den Ausgaben für die Immobilie wie beispielsweise die Kreditzinsen im Gegenzug der Nutzungsvorteil der Immobilie gegenzurechnen. Der Mieter kann dementsprechend seine Mietaufwendungen in Abzug bringen.

Lebensstandard nachweisen

Das unterhaltspflichtige Kind darf sich selbst auf die Beibehaltung seines bisher praktizierten (hohen) Lebensstandards berufen und die dafür erforderlichen Mittel von seinen Einkünften abziehen, selbst wenn dessen Zuschnitt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel als üppig erscheint. An den Nachweis, dass dieser Standard tatsächlich “gelebt” wurde, werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Eine Dokumentation über den konkreten Lebenszuschnitt und die dafür angefallenen Ausgaben mit Belegen ist als Nachweis erforderlich und unverzichtbar, wenn man Erfolg haben möchte.

Notwendig ist auch die rechtzeitige anwaltliche Beratung zu einem Zeitpunkt, zu dem das Schreiben des Sozialamtes nicht schon im Briefkasten liegt. Nur wer sich über die bestehenden Möglichkeiten vorher informiert hat, kann diesen Fall eine sinnvolle Vorsorgeplanung auch tatsächlich realisieren, bevor es zu spät ist.

Autor/in

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA und Google geschütztDatenschutz-Bestimmungen UndNutzungsbedingungen anwenden.

The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.

Weitere Blogbeiträge

Sind Sie alleinerziehend, berufstätig und erhalten von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt ? Wenn ja, dann haben Sie eventuell Anspruch auf einen höheren Unterhalt. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.05.2022 seine Rechtsprechung zur Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes geändert.
Der Kindesunterhalt bemisst sich an den Einkünften des unterhaltspflichtigen Elternteils. Zum 1. Januar 2022 steigen die Unterhaltsbeträge leicht um ein paar Euro.
Sie ächzten unter der Zahlungsverpflichtung für Ihre Eltern im Pflegeheim? Dann haben wir unter Umständen gute Neuigkeiten.
Ehegatten schulden einander Unterhalt, auch nach Trennung und Scheidung. Der Bundesgerichtshof hat jetzt für unsere Mandanten, Besserverdiener, Möglichkeiten aufgezeigt, die wirtschaftliche Grundlage der Unterhaltsberechnung signifikant zu drücken,
Wenn Sie sich selbst intensiv in die Lösung ihres Falles einbringen und nicht alles ihrem Anwalt überlassen wollen, hilft der nachfolgende Blog notwendiges Wissen für diese schwierige Materie zu schaffen.
Wie können Unterhaltsansprüche auch in Besserverdiener-Ehen durchgesetzt werden? Welchen rechtlichen Rahmen gibt es? Lesen Sie alles dazu in unserem Blog!