1. Einführungsgespräch
Zu Beginn des ersten Meetings erklärt der Anwaltsmediator die Regeln, auf denen die Mediation beruht. Diese werden im Mediationsvertrag schriftlich festgehalten und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden. Zudem werden vorab die Kosten besprochen und eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.
2. Ziele und Erwartungen
Beide Seiten formulieren persönliche Ziele der Mediation, wodurch diese selbstkritisch hinterfragt werden und der Mediator sich ein Bild vom Konflikt machen kann. Diese Phase des Prozess dient dazu, übergeordnete Interessen zu erkennen und herauszuarbeiten.
3. Bewertung der Faktoren
Der Mediator ordnet nun die Streitpunkte entsprechend Ihrer persönlichen Bewertung nach ihrer Bedeutung für die Lösung des Konflikts. Durch die gegenseitige Darstellung der Sichtweisen auf den Konflikt werden sich die für den Konflikt maßgeblichen Faktoren, wie bspw. Ängste, verletzte Gefühle, aber auch die übergeordneten Interessen herausgestellt haben.
4. Strukturierung des Konflikts
Die individuell festgelegten Wertigkeiten der einzelnen Konfliktkomponenten werden in ein gemeinsames Wertesystem der Beziehung zueinander gebracht. Im Ergebnis dieses Vorgangs zeichnen sich meistens schon erste Lösungswege ab, die anschließend durch eine Diskussion schriftlich in Form von Vorschlägen festgehalten werden.
5. Lösungssuche
Gemeinsam werden die gesammelten Lösungsvorschläge nun nach der wechselseitigen Akzeptanz auf einer Werteskala von 1-10 bewertet. Wichtig ist hierbei, dass der Mediator sehr zurückhaltend agiert. Seine Aufgabe ist die Moderation und Leitung der Mediation. Er eröffnet damit den Weg für das gemeinsame Gespräch und initiiert die Lösungssuche.
6. Prüfung der Lösung
Die gefundene Lösung wird den beiderseitigen Zielen und Vorstellungen gegenübergestellt und geprüft, ob sie den vorab definierten Erwartungen und Zielvorstellungen entspricht. Das Resultat wird dann den Erfordernissen der Praxis angepasst, schließlich muss es auch durchführbar sein.
7. Formulierung der Mediationsverienbarung
Abschließend gilt es nur noch, die Lösung in eine juristisch belastbare Formulierung umzusetzen. Dieses Dokument gibt dann rechtsverbindlich die Vereinbarung der Parteien wieder und erfüllt die Vorraussetzungen, die für eine einvernehmliche Regelung erforderlich sind. Mit der Vereinbarung, die gegebenenfalls noch der notariellen Beurkundung bedarf, findet die Mediation und mit ihr der Konflikt ein Ende.
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