Der Gang vor Gericht sollte immer nur die ultima ratio einer gescheiterten Beziehung sein. Das gilt wie für jede Form des Konfliktmanagements für die Mediation ebenso wie für die Cooperative Praxis. Da Gerichtskosten ins Geld laufen, Prozesse langwierig und nervenaufreibend sind und nur in Ausnahmefällen die Beziehungen der Familie keinen Schaden nehmen, verpflichten sich die Anwälte der Parteien für einen gerichtlichen Streit nicht zur Verfügung zu stehen.

Verglichen mit einer gescheiterten Mediation kann bei der Cooperativen Praxis dieser Kostenfaktor also nicht anfallen. Ob Kosten eingespart werden, darf eher in Frage gestellt werden. Dies hängt von der Höhe der Honorarkosten der von beiden Seiten mandatierten Anwälte und der eingeschalteten Fachleute und Sachverständigen ab, die in der Regel auf Basis von Honorarvereinbarungen tätig werden.

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Verglichen mit der Mediation tragen die Beteiligten bei der Cooperativen Praxis, bedingt durch den hinzugezogenen Sachverstand zweier Anwälte sowie die möglichen Hinzuziehung von Sachverständigen verschiedenster Disziplinen zu der erstrebten  außergerichtliche Konfliktlösung, wohl die höheren Kosten. Der Vorteil ist aber, dass sich das Verfahren nicht über Instanzen hinzieht, zügig durchgeführt und vor allem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Der Charme ist, den man sich auch leisten können muß, ist, dass alle Streitfragen, die häufig eine Einigung erschweren, wenn nicht gar ausschließen oder zmindest  einen kaum kalkulierbaren Zeitaufwand erfordern, auf dieser privaten Ebene geklärt. Anders als bei der Mediation steht von vorneherein fest, dass der Gang vor Gericht ausgeschlossen sein soll, wenn die Bemühungen der Anwälte um eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung trotz aller Anstrengungen scheitern.

Vor einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung, die beide Parteien, häufig aus guten Gründen vermeiden wollen, sollte daher abgewogen werden, ob nicht auch die Lösung des Konflikts durch Cooperative Praxis das Mittel der Wahl sein kann, die den Konflikt ohne nachhaltigen Schaden für das familiäre Beziehungsgefüge löst. Diese Frage dürfte insbesondere dann zu bejahen sein, wenn es vor dem Hintergrund verhärteter Fronten des vollen Krafteinsatze sämtlicher, in den Konflikt involvierter Kräfte bedarf, um weiteren Schaden von der Familie zu wenden.

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