Unsere Online Vorträge
Wir starten am 30.01.2024 mit unserer neuen online Vortragsreihe Recht und Steuer, verständlich erklärt!
Die Vorträge finden immer wöchentlich zu der auf dieser Homepage veröffentlichten Zeit statt und dauern in der Regel 15–20 Minuten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Einschalten Ihres Geräts mit Angabe Ihres Codes genügt. Das Titelthema wird jeweils am 30. eines Monats abgehandelt, die alternativ Veranstaltungen jeweils eine Woche später.
Nachfolgend finden Sie der Übersichtlichkeit wegen, die jeweiligen Themen auf einem Kalenderblatt vermerkt. Rückfragetermine zu demselben Thema, indem Sie Gelegenheit haben, den Referenten persönlich anzusprechen, finden am dritten und vierten darauffolgenden Dienstag statt, jeweils getrennt nach Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Sie können uns auch Ihr Wunschthema nennen, vorausgesetzt es ist von allgemeinem Interesse und passt in die Vortragsreihe, werden Sie von der Redaktion unterrichtet.
Recht und Steuer – Verständlich erklärt!
Mehr Netto vom Brutto
Der Vortrag besteht aus vier Teilen, jeweils getrennt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie einer Folgeveranstaltung die dazu dienen soll, Rückfragen aus den beiden ersten Vorträgen, jeweils wiederum getrennt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den Referenten zu stellen.
Arbeitnehmer: Dienstag, den 30. Januar 2024 um 17.30 Uhr
Arbeitgeber: Dienstag, den 13. Februar 2024 um 17.30 Uhr
Rückfragtermin: Arbeitnehmer: Dienstag, den 20. Februar 2024 um 17:30 Uhr
Arbeitgeber: Dienstag, den 27. Februar 2024 um 17:30 Uhr
Ab in die Selbstständigkeit
Dargestellt werden soll ein bunter Strauss von Möglichkeiten, die gleichermaßen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verfügung stehen um die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, zu nutzen. Für Arbeitgeber ist der Blick auf die „andere Seite“ deshalb von Interesse, weil er hilft Verständnis für die Probleme der anderen Seite zu entwickeln und eigene Vorschläge und Ideen auf dem Prüfstand zu stellen, sodass der Vortrag zu einem besseren Verständnis beider Seiten beiträgt.
Wie beim ersten Vortrag folgt der Auftaktveranstaltung eine Runde für Rückfragen, jeweils wieder getrennt nach Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Arbeitnehmer: Dienstag, den 5. März 2024 um 17.30 Uhr
Arbeitgeber: Dienstag, den 12. März 2024 um 17.30 Uhr
Rückfragtermin: Arbeitnehmer: Dienstag, den 19. März 2024 um 17:30 Uhr
Arbeitgeber: Dienstag, den 26. März 2024 um 17:30 Uhr
Was macht die Rechtsform der GmbH so attraktiv? — Der Faktencheck
Herr Tatigiannis wies daraufhin, dass nach seinen Erfahrungen großes Interesse der Ratsuchenden an dieser Thematik festgestellt werden konnte.
Das Thema sowohl für Besucher interessant, die bereits als Arbeitgeber als einen Betrieb in einer anderen Rechtsform führen, als auch für Arbeitnehmer, die sich mit dem Gedanken an eine Selbstständigkeit befassen.
Dieses Thema bietet für Arbeitnehmer grundsätzlich den Einstieg in Überlegungen, deren Ziel die Selbstständigkeit ist als auch für Arbeitgeber die bereits Unternehmen anderer Rechtsordnung betreiben darüber nachzudenken über Umwandlungen sowie deren Vorteile nachzudenken.
Auch dieses Thema bietet die Möglichkeit in einem als Kolloquium gestalteten dritten Teil das Thema noch einmal vor allem von Arbeitgeberseite zu hinterfragen und intensiv zu erörtern.
Einnahmenüberschussrechnung contra Vermögensvergleich — Was empfiehlt sich für wen und für welchen Zweck?
Das Thema ist gleichermaßen für Arbeitnehmer, die sich mit dem Gedanken an eine Selbstständigkeit tragen, aber auch Arbeitgeber die aus der Einnahmen-/Überschussrechnung hinauswachsen, sich aber noch nicht intensiv mit dem Gedanken befasst haben, was beim Übergang zum Vermögensvergleich auf Sie zukommt, beispielsweise bei der Umwandlung der Rechtsform von der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft.
Besprochen werden die Aufgaben und Schwierigkeiten, denen beide Personenkreise auf diesem Weg begegnen. Das Thema ist auch für Unternehmer von Interesse, die die Rechtsform Ihrer Firma ändern beispielsweise eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umwandeln wollen.
Die steuerlichen Unterschiede zwischen einer Einnahmenüberschussrechnung und dem Vermögensvergleich durch Bilanz werden nachvollziehbar dargestellt.