Schlichtung Konfliktmanagement

Hilfe, was tun, die Mediation droht zu scheitern?

Was, wenn der Gang der Mediation durch Streitpunkte, in die sich die Beteiligten verbissen haben, zu scheitern droht? Oder Sie sich mit Ihrem Partner in Rechtsfragen verhakt haben? Werden dann aussichtsreiche Verhandlungen doch  noch zum Rosenkrieg? Droht der Rückfall in gerichtliche Streitigkeiten, die man gerade vermeiden wollte und die alles Erreichte zunichte machen können?

Für die Lösung dieses Problems gibt es mehrere Möglichkeiten. Das Ausklammern der Streitpunkte vom Lösungskonzept mit der beiderseits erklärten Absicht diese Punkte einer gerichtlichen Klärung zuzuführen dürfte wohl nur im Ausnahmefall gelingen. Oder, besser, den Weg der Schlichtung vorzuschlagen. Die Schlichtung ist kostengünstiger als den Rechtsstreit fortzusetzen,  zugleich ist das Risiko des Rückfalls in eine streitige Auseinandersetzung geringer. Eine Schlichtung ist vor allem schneller und kostengünstiger und erlaubt, die unterbrochene Mediation nach Klärung fortzusetzen.

Deshalb finden Sie beim Konfliktmanagement von RVR Rechtsanwälte auch die Schlichtung. Die Schlichtung ist bei unserem Kooperationspartner dem Deutschen Familienrechtsforum e.V. eingerichtet und wird nach den dortigen Statuten auf Vorschlag des Mediators durchgeführt. Zum Schlichter bestimmt wird ein  von den Beteiligten ausgewählter, auf Wunsch auch ein aus dem Kreis der beim Deutschen Familienrechtsforum e.V. gelisteten Schlichter berufen.  Zum Schlichter können nur Personen bestimmt werden, die die Befähigung zum Richteramt haben, also auch Anwaltsmediatoren. Der Schlichter  gibt, anders als ein Mediator einen begründeten Einigungsvorschlag ab.

Ein weiterer Vorteil: Das Schlichtungsverfahren ist ebenso wie die Mediation privat und vertraulich, die Beteiligten sind ihrer Schweigepflicht unterworfen, so dass keine Einzelheiten wie bei einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt werden müssen. Selbstverständlich können Sie jederzeit

Unser Lösungsvorschlag: Schlichtung

Mediation und Schlichtung

Ein gescheitertes Mediationsverfahren muss nicht der Anlass für eine Schlichtung sein. Für die Schlichtung kommen viele Fallkonstellationen in Betracht. Denken Sie beispielsweise an Streitigkeiten über Grund und Höhe des Ehegattenunterhalts als Vorfragen für eine Einigung, oder an die im Detail mit Fallstricken versehene Hausratsauseinandersetzung oder den Wert eines Vermögensgegenstandes im Zugewinnausgleich oder viele weitere Punkte, in die sich die Kontrahenten verhakt haben können, und die Mediation auf der Kippe steht. Auch damit  verbundene Rechtsfragen bearbeitet der Schlichter entsprechend dem Schlichtungsauftrag und empfiehlt konkrete Lösungsalternativen. Vorteil: Der Konfliktlösungsprozess wird nicht unterbrochen, sondern nur mit anderen Mitteln fortgesetzt.

Weiterführende Informationen

Mediation und Schlichtung bilden ein starkes Team. Erfahren Sie alles über die Gründe.

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