Vorteile des Aufhebungsvertrags

Die Beendigung eines Arbeitsvertrages durch eine Aufhebungsvereinbarung hat einige Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitgebers. Für beide Beteiligte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Es bedarf beispielsweise keiner Kündigung und auch der Kündigungsschutz entfällt. Durch Aufhebungsvertrages können auch Arbeitsverhältnisse aufgehoben werden, die nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht kündbar wären oder zumindest Sonderrechte genießen würden.
Für den Arbeitnehmer ist diese Form ein Arbeitsverhältnis zu beenden von Vorteil, wenn das Unternehmen im positiven Einvernehmen verlassen werden und lange arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen. Der Einstieg bei der neuen Arbeitsstelle kann so viel schneller stattfinden, ganz abgesehen davon, dass sich Kündigungen im Lebenslauf weniger positiv darstellen.

Potentiale der Aufhebungsvereinbarung nutzen

Potentiale des Aufhebungsvertrags

Wie zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollten auch bei dessen Beendigung durch das Instrument des Aufhebungsvertrages vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten wahrgenommen werden. Die Dienstleistung unserer Rechtsanwälte für Arbeits- und Wirtschaftsrecht geht aber über reine Rechtsberatung hinaus.

Wir sorgen auf Wunsch auch für die rechtssichere Gestaltung der Vereinbarung, maßgeschneidert auf Ihre Situation.

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