Kündigungsrecht
Häufig ist eine Kündigung des Arbeitsgebers Auslöser und Beginn arbeitsrechtlicher Konflikte. Diese sind für alle Beteiligten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unerfreulich. Durch eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Entscheidungen wird die einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses immens beeinflusst und schafft so Raum für Einwendungen und macht Probleme bis zum Rechtsstreit.
Alternativ zur Kündigung sollten Sie an die Möglichkeit der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses denken. Diese Gestaltung hat für alle Beteiligten positive Aspekte.
Was ist zu beachten, wenn es um den Kündigungsschutz geht?
- Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb sind.
- Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Person oder seinem Verhalten gekündigt wird oder die Kündigung nicht aus betrieblichen Gründen erfolgt.
- Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte genießen hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sonderrecht. Diese stellen Ausnahmen dar und sind dringend zu beachten.
- Beachten Sie auch Sonderregelungen für gesetzliche, einzel- oder tarifvertragliche Kündigungsfristen.
Konsultieren Sie uns rechtzeitig im Vorfeld einer Kündigung, damit teure Fehler vermieden werden. Diese Empfehlung gilt insbesondere für fristlose Kündigungen.
Beachten Sie, dass sie jegliche Maßnahmen und ein Kündigungsschreiben unbedingt vor dem Versand mit uns auf rechtliche Unbedenklichkeit abstimmen.