Häufig ist eine Kündigung des Arbeitsgebers Auslöser und Beginn arbeitsrechtlicher Konflikte. Diese sind für alle Beteiligten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unerfreulich. Durch eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Entscheidungen wird die einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses immens beeinflusst und schafft so Raum für Einwendungen und macht Probleme bis zum Rechtsstreit.
Alternativ zur Kündigung sollten Sie an die Möglichkeit der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses denken. Diese Gestaltung hat für alle Beteiligten positive Aspekte.
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- Das Kündigungsschutzgesetz, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb sind.
- Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Person oder seinem Verhalten gekündigt wird oder die Kündigung auch nicht aus betrieblichen Gründen erfolgt.
- Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte genießen hinsichtlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sonderrecht. Diese stellen Ausnahmen dar und sollen dringend beachtet werden.
- Beachten Sie Sonderregelungen für gesetzliche, einzel- oder tarifvertragliche Kündigungsfristen.
Konsultieren Sie uns rechtzeitig im Vorfeld einer Kündigung, damit teure Fehler vermieden werden. Insbesondere gilt diese Empfehlung für fristlose Kündigungen. Die Maßnahme und das Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt vor dem Versand mit uns abstimmen.