Datenschutz in der Arztpraxis

Krankenakten und Untersuchungsberichte sind höchst private und intime Informationen und Grund dafür, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen für Ärzte sehr streng sind. Auch die ärztliche Schweigepflicht ist bei saämtlichen Vorfällen in der Arztpraxis strikt zu beachten.

All das führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Datenschutzrichtlinien im Gesundheitswesen. Hohe Schadenersatzforderungen und schlimmstenfalls strafrechtlichen Sanktionen können auf Ihre Arztpraxis zukommen.

Optimal geschützt gegen Datenklau und -missbrauch

Datenschutzkonzept Arztpraxis Rechtsanwalt

Kaum ein Arzt hat genügend Zeit, sich mit den komplexen Gesetzen und Rechtsvorschriften des Datenschutzes in der Arztpraxis auseinanderzusetzen. Ein Experte in Form eines Datenschutzbeauftragten lohnt sich daher. Die Rechtsanwälte der RVR Wirtschaftskanzlei können helfen, den Datenschutz zu optimieren. Zusammen mit Ihnen erstellen und implementieren unsere Fachleuten ein neues, effizientes Datenschutzkonzept. Neben der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen berücksichtigt und erfüllt dieses auch den Schutz der Sozialdaten und alle Belange der Schweigepflicht.

Sie wollen sich nicht mit Datenschutzproblemen herumschlagen?

Dann besteht die Möglichkeit, dass wir als externer Datenschutzbeauftragter für Sie tätig werden.

Sprechen Sie uns an!

Weiterführende Informationen

Unser Service zum Datenschutz beschränkt sich nicht nur auf Arztpraxen. Informieren Sie sich hier zur kompletten Angebotspalette.