Praxiskooperation und Praxisübergabe

Der Gesundheitsmarkt befindet sich konstant in einem Veränderungsprozess. Um erfolgreich zu bleiben, lohnt es sich hier auch neue Wege einzuschlagen. Eine Praxiskooperation eröffnet ganz neue wirtschaftliche Möglichkeiten, noch effektiver arbeiten zu können und auch finanzielle Sicherheit langfristig zu garantieren.

Es gibt jedoch auch viele juristische und steuerliche Stolpersteine, die neue Pläne von der Realisierung abhalten können. Die Rechtsberatung der RVR Wirtschaftskanzlei hilft Ihnen diese Stolpersteine zu vermeiden und zeigt zudem Mehrwerte und Synergiepotential neuer Konzepte auf.

Formen einer Praxiskooperation wären beispielsweise:

  • Berufsausübungsgesellschaft
  • Ärztehaus
  • Ärztenetzwerke
  • Kooperationen mit Krankenhäusern
Praxiswert bestimmen vom Anwalt

Genauso wie die Unternehmensübergabe erfordert auch die Übergabe/Übernahme einer Praxis viel Planung im Vorfeld. Beispielsweise muss der Praxiswert ermittelt und Konditionen der Transaktion durch klare und rechtssichere Verträge festgelegt werden. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei diesen Aufgaben und beraten und betreuen Sie weitergehend auch beim Nachbesetzungsverfahren und den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Praxisverkauf .