Für Arbeitsverträge ist, tarifvertragliche Regelungen ausgenommen, eine Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch empfehlen wir den Arbeitsvertrag schriftlich, schon aus Beweisgründen, abzuschließen.
Insbesondere ist es empfehlenswert, den konkreten Inhalt der Vereinbarungen festzuhalten. So sind Tätigkeiten, Aufgaben und Verantwortungen vorab exakt zu definieren. Das vermeidet Unklarheiten und späteren Streit. und ermöglicht einen unmittelbar erfolgreichen Start ins Unternehmen.
Alles auf einen Blick: Was festgehalten werden muss
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnis
- Tätigkeitsumschreibung
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
- Fälligkeit der Vergütung
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, etc.
Profitieren Sie von der arbeitsrechtlichen Erfahrung unserer Rechtsanwälte. So minimieren Sie Ihr Risiko und vermeiden arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
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