Anwalt für Wettbewerbsrecht

Den Wettbewerb in einer freien Marktwirtschaft zu regeln und Wildwuchs zu bekämpfen ist das Ziel jeder rechtsstaatlichen Grundordnung und des Wettbewerbsrecht.

Verboten sind danach alle Praktiken die einem fairen Wettbewerb zuwiderlaufen, zum Beispiel:

  • Das Übernehmen und Ausbeuten fremder Leistungen
  • Irreführende Verkaufspraktiken oder Werbung
  • Beabsichtigte Behinderung von Konkurrenten im Wettbewerb

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wettbewerbswidrige Handlungen melden

Von diesen Rechten dürfen und müssen Sie im eigenen Interesse Gebrauch machen. Tun Sie das nicht, kann schnell die komplette Existenz des Unternehmens gefährdet sein. Als Betroffener einer wettbewerbswidrigen Handlung können Sie die Untersagung der Handlung oder auch Schadenersatz verlangen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat in wenigen Tatbeständen unlautere oder irreführende geschäftliche Handlungen erfasst. Die Rechtspraxis besteht aus einer Fülle von Einzelfallentscheidungen, bei denen eine umfassende Übersicht meist sehr schwer ist.

RVR Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrungen. Nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil und vertrauen Sie auf eine umfassende Rechtsberatung.