Wir haben für unsere Mandanten, Banken, Bausparkassen und Versicherer ein flächendeckendes Netzwerk von im Zwangsversteigerungsrecht erfahrenen Rechtsanwälten geschaffen, die wir für jeden einzelnen Termin durch unsere Rechtsanwälte vorbereiten.

Sie brauchen sofort den qualifizierten Terminsvertreter?

Diesen Service, Teil unseres Dienstleistungspaketes für unsere Mandanten, können Sie auch isoliert in Anspruch nehmen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen zur Wahrnehmung eines Termins am auswärtigen Vollstreckungsgericht auch für ein Verfahren, das Sie selbst betreiben, sofort den kompetenten anwaltlichen Terminsvertreter.

Unsere Dienstleistung umfasst das Handling und Vorbereitung eines qualifizierten Terminsvertreters.

6 gute Gründe für den Terminsvertreter

Alles aus einer Hand. RVR ist Ihr Vertragspartner, keine Vermittlungskosten, keine aufwändige Kommunikation und Abrechnung, klare Haftungssituation.

Wir nehmen den Termin durch im ZVG gerichtserfahrene Rechtsanwälte wahr.

 

  • Attraktive Konditionen, keine Vertragsbindung,
  • Erfahrung durch Spezialservicer im NPL-Bereich,
  • Controlling der Abläufe, Termins-​und Fristenüberwachung,

 

 

 

  • Inklusive Bericht und Abrechnung. Alles aus einer Hand!
  • Optional: Rechtsberatung und Korrekturservice
  • Optional: Veröffentlichung des Termins in Print und Internet

 

 

Für die Terminvertretung berechnen wir Ihnen nur 300,00€ zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt., inkl. der Kosten für den Terminsvertreter.