Ob Übernahme, Übergabe, Verkauf, Erwerb oder Fusion von Unternehmen – Geschäftsvorgänge, bei denen es um ganze Betreibe geht, haben wirtschaftlich oft existenzielle Bedeutung. Zudem stellen Betriebsübergänge oft emotional Ausnahmesituationen dar. Daher ist äußerste Vorsicht geboten.
Wir bieten ihnen kompetente Rechtberatung bei jedem Schritt der Übergabe, bzw. Übernahme des Unternehmens. Von der Unternehmensbewertung und der Risikobewertung im Rahmen der Due Diligence können Sie sich auf die Unterstützung unserer Rechtsanwälte verlassen.
Im Inland und Ausland
Das gilt ebenso für die Verlagerung oder die Übergabe von Unternehmen oder Unternehmensteilen mit Auslandsbezug. Und auch zum internationalen Steuerrecht, welches in diesen Fällen gegebenenfalls zum Tragen kommt, bieten wir Ihnen gerne Rechtsbetreuung bei Steuerfragen oder Unklarheiten.
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