Elternunterhalt

Elternunterhalt

Dieses Thema ist vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung und voller Seniorenheime auf der Tagesordnung.

Es häufen sich die Fälle, dass die Rente nicht ausreicht und Senioren im Alter unterhaltsbedürftig werden. Auch die Pflegekosten steigen tendenziell an. Da auf der anderen Seite die Ausbildungs- und Studienzeiten länger werden, sehen sich junge Paare mittlerweile der unangenehmen Situation ausgesetzt, Adressat von Unterhaltsforderungen der Eltern und Kinder zu sein.

Die Sandwich-Generation

Inanspruchnahme von Elterngeld

Die „Generation dazwischen“ wird also von zwei Seiten belastet. Unterhaltsansprüche können schnell erdrückend und finanziell belastend werden.

Ob und in welcher Höhe Elternunterhalt geschuldet wird, hängt vom Einzelfall und den konkreten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen ab. Die Situation wird dadurch noch verschärft, dass nicht die Eltern, sondern Sozialhilfeträger, auf die der Unterhaltsanspruch der Eltern übergegangen ist, als Gläubiger der Unterhaltsforderungen auftreten.

Das Problem beschäftigt zunehmend die Rechtsprechung.

Die dazu ergangenen Entscheidungen sind zahlreich und zum Teil unübersichtlich. Wir ermitteln für Sie, auch schon im Vorfeld, ob in Ihrem Fall mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist und welche Abwehrmaßnahmen zu Gebote stehen.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Kinderunterhalt

Alles über den Kindesunterhalt und die Rolle des staatlichen Kindergeldes.

Informationen Unterhalt bei Scheidung

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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Sie ächzten unter der Zahlungsverpflichtung für Ihre Eltern im Pflegeheim? Dann haben wir unter Umständen gute Neuigkeiten.

Elternunterhalt – Wer haftet?

Hat das Sozialamt die Heimkosten bzw. Pflegekosten Ihres Elternteils übernommen, werden alle Ansprüche – sowohl Unterhaltsansprüche als auch Auskunftsansprüche – Ihres pflegebedürftigen Elternteils auf den Sozialhilfeträger übergeleitet. Doch müssen Sie auch Unterhalt bezahlen?

Elternunterhalt – Sind Sie unterhaltspflichtig?

Eine Unterhaltsverpflichtung für Ihre Eltern kann eine große finanzielle Belastung werden. Laut Rechenschaftsberichte der privaten Krankenversicherung betrugen die Kosten für eine Heimunterbringung bei vollstationärer Pflege im Jahre 2012 insgesamt monatlich 3.236,69 €. Sind Ihre Eltern im Heim untergebracht und kommt der Sozialhilfeträger für die Kosten der Heimunterbringung auf, geht der Unterhaltsanspruch Ihrer Eltern Ihnen gegenüber auf den Sozialhilfeträger über. Als Kind Ihrer Eltern sind sie grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ihnen muss aber der so genannte Selbstbehalt verbleiben. Da sich seit Anfang des Jahres 2015 die Selbstbehaltssätze erhöht haben, können diejenigen unter Ihnen, die bereits Unterhalt bezahlen, unter Umständen eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Der Sozialhilfeträger wird Sie anschreiben und um Auskunft bezüglich Ihres Einkommens und Vermögens bitten, um den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.

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