Elternunterhalt
Dieses Thema ist vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung und voller Seniorenheime auf der Tagesordnung.
Es häufen sich die Fälle, dass die Rente nicht ausreicht und Senioren im Alter unterhaltsbedürftig werden. Auch die Pflegekosten steigen tendenziell an. Da auf der anderen Seite die Ausbildungs- und Studienzeiten länger werden, sehen sich junge Paare mittlerweile der unangenehmen Situation ausgesetzt, Adressat von Unterhaltsforderungen der Eltern und Kinder zu sein.
Die Sandwich-Generation
Die „Generation dazwischen“ wird also von zwei Seiten belastet. Unterhaltsansprüche können schnell erdrückend und finanziell belastend werden.
Ob und in welcher Höhe Elternunterhalt geschuldet wird, hängt vom Einzelfall und den konkreten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen ab. Die Situation wird dadurch noch verschärft, dass nicht die Eltern, sondern Sozialhilfeträger, auf die der Unterhaltsanspruch der Eltern übergegangen ist, als Gläubiger der Unterhaltsforderungen auftreten.
Das Problem beschäftigt zunehmend die Rechtsprechung.
Die dazu ergangenen Entscheidungen sind zahlreich und zum Teil unübersichtlich. Wir ermitteln für Sie, auch schon im Vorfeld, ob in Ihrem Fall mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist und welche Abwehrmaßnahmen zu Gebote stehen.
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