Erbengemeinschaft

Erbgemeinschaft-Gesamthandsgemeinschaft

Unproblematisch ist der Fall, wenn nur ein Erbe vorhanden ist. Sind aber, wie meist, mindestens zwei oder mehr Erben vorhanden, (denken Sie an den Regelfall einer Familie mit Kindern) so bildet sich mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes eine sogenannte Erbengemeinschaft, also um die erbberechtigten Hinterbliebenen, die sich plötzlich in einer „Zwangsgemeinschaft“ zusammengeschlossen finden, die nur durch einstimmige Willensbildung aufzulösen ist. Rechtlich handelt es sich nämlich um eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Folge, dass der Nachlass allen Miterben gemeinschaftlich gehört. Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses, kann keiner ohne Zustimmung aller anderen Miterben, sei es durch Vertrag oder gerichtliche Entscheidung über Nachlassgegenstände verfügen. In den meisten Fällen geht das gut, denken Sie an die überlebende Witwe und die Kinder, die sich irgendwie arrangieren.

Kritisch wird diese Zwangsgemeinschaft dann, wenn Geld im Spiel ist, unter Umständen viel Geld. Prekär wird sie, wenn plötzlich alte Rechnungen präsentiert, Verletzungen zu Tage treten, die sich nun, nachdem der Erblasser die Augen geschlossen hat, explosiv entladen. Solcher Streitigkeiten sind bekannt, manchmal gehen sie sogar durch die Presse. Am Ende ist nur dann Ruhe, wenn sich alles auseinander dividiert hat.

Wie können Streitigkeiten vermieden werden?

Erbgemeinschaft-Auseinandersetzungen vermeiden

Da Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten und allen damit verbundenen Konsequenzen führen, sollte der Erblasser bestrebt sein, eine Erbengemeinschaft zu vermeiden oder klare Vorgaben für die Auseinandersetzung bestimmen. Dafür sind Verfügungen von Todes wegen geboten.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht bieten für die eben solchen Verträgen eine komfortable Komplettlösung aus einer Hand. Von der Konzeption bis zur rechtssicheren Umsetzung nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab.

Kontaktieren Sie uns.

Weiterführende Informationen

Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft präventiv vermeiden – Das Potential der Erbverträge oder des Testaments voll ausschöpfen.

Auch die Erbfolge in Erbengemeinschaften wird bei fehlendem Testament und Erbvertrag durch die gesetzliche Erbfolge gelöst. Hier mehr erfahren.

Lernen Sie uns persönlich kennen

Previous slide
Next slide

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte für Scheidung persönlich auf einem unserer Informationsvorträgen zu Scheidungsrecht oder Familienrecht kennen – Auch in Ihrer Nähe.

März 2024
April 2024
Juni 2024
Keine Veranstaltung gefunden

Sorgerecht

Kinder zwischen den Fronten

Mehr Unterhalt vom Ex

Sind Sie alleinerziehend, berufstätig und erhalten von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt ? Wenn ja, dann haben Sie eventuell Anspruch auf einen höheren Unterhalt. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.05.2022 seine Rechtsprechung zur Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes geändert.

Kostenlose Erstorientierung Scheidung

Füllen Sie die Felder mit * aus und wir schicken Ihnen Terminvorschläge. Die Angabe der Telefonnummer ist notwendig, damit wir den Termin bestätigen können.