Versorgungsausgleich
Mit jeder Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Es handelt sich um einen äußerst wichtigen Ausgleich, um nicht zu sagen, die wichtigste Scheidungsfolge. In der Regel werden bei einer Scheidung weder beträchtliche Zugewinne, noch erhebliche Vermögen ausgeglichen, auch der Unterhalt hält sich bei der Scheidung von Durchschnittsverdienern in überschaubaren Grenzen. Ausnahmen selbstverständlich ausgenommen.
Der Versorgungsausgleich bezweckt die faire Aufteilung der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alters- und/oder Invaliditätsvorsorge. Ausgeglichen werden alle erworbenen Versorgungen. Es spielt keine Rolle, ob diese von privaten oder öffentlichen Leistungsträgern oder aus privaten Verträgen stammen oder ob sie im In- oder Ausland erworben wurden.
Auch Ausländer, die in Deutschland gearbeitet haben, profitieren vom Versorgungsausgleich auf Antrag.
Bekommen Sie noch Geld? – Machen Sie den Test!
Private Altersvorsorge ist sehr teuer, mit dieser Tatsache haben Sie vielleicht schon Bekanntschaft machen müssen. Bevor Sie hier an finanziell belastende Investitionen, wie dem Abschluss von Versicherungen denken, lohnt es sich, erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Wussten Sie, dass Sie nach geltendem Recht den bei einer früheren Scheidung durchgeführten Versorungsausgleich nachträglich abändern lassen können?
Wenn Sie vor dem ersten September 2009 geschieden wurden, dann steht Ihnen vielleicht noch Geld zu. Prüfen Sie deshalb gleich, ob der früher durchgeführte Versorgungsausgleich zu Ihren Gunsten abänderbar ist.
Informieren Sie sich jetzt über diese Möglichkeiten und prüfen ob Sie zum begünstigten Personenkreis zählen.
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Durchführung der externen Teilung nach § 17 VersorgungsAusglG
- Dr. Volker Rabaa
Abänderung des Versorgungsausgleichs
- Dr. Volker Rabaa
- Abänderung, Ehescheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich