Mit jeder Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Es handelt sich um einen äußerst wichtigen Ausgleich, um nicht zu sagen, die wichtigste Scheidungsfolge. In der Regel werden bei einer Scheidung weder beträchtliche Zugewinne, noch erhebliche Vermögen ausgeglichen, auch der Unterhalt hält sich bei der Scheidung von Durchschnittsverdienern in überschaubaren Grenzen. Ausnahmen selbstverständlich ausgenommen.
Der Versorgungsausgleich bezweckt die faire Aufteilung der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alters- und/oder Invaliditätsvorsorge. Ausgeglichen werden alle erworbenen Versorgungen. Es spielt keine Rolle, ob diese von privaten oder öffentlichen Leistungsträgern oder aus privaten Verträgen stammen oder ob sie im In- oder Ausland erworben wurden.
Auch Ausländer, die in Deutschland gearbeitet haben, profitieren vom Versorgungsausgleich auf Antrag.