Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Nach dem heute noch geltenden Residenzmodell gilt, dass der Kindesunterhalt zu Händen des Elternteils zu zahlen ist, bei dem sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes befindet.

Die Rechtslage befindet sich im Umbruch. Nach geltendem Recht gilt zwar weiter das Residenzmodell, die parlamentarische Versammlung des Europarates hat aber am 02.10.2015 eine Resolution über die Gleichstellung von Vätern und Müttern verabschiedet. Danach wurden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, das Doppelresidenzmodell/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile als bevorzugtes Modell gesetzlich zu verankern.

Liegt ein sogenanntes „Wechselmodell“ vor, müssen die Eltern sich darüber einig werden, wer wie viel Unterhalt zahlt. Von der Rechtsprechung wird das Wechselmodell kritisch betrachtet, da es in diesem Kontext schwer ist, sich zu verständigen. Jedenfalls ist nach noch geltendem Recht das Wechselmodell nicht gerichtlich durchsetzbar, es setzt eine Einigung der Eltern voraus.

Wenn Sie ein „Wechselmodell“ schon jetzt praktizieren wollen, hilft Ihnen am ehesten die Mediation weiter. RVR Rechtsanwälte Stuttgart helfen Ihnen gerne bei der Realisierung.

Wer zahlt, wann, wie viel?

Kindesunterhalt berechnen

Nach dem geltenden Residenzmodell schuldet der nicht betreuende Elternteil den vollen Barunterhalt, während der betreuende Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung und Erziehung des Kindes nachkommt.

Die Höhe des Kindesunterhalts entnehmen Sie der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird in ganz Deutschland angewendet. Sie ist eine Richtlinie, kein Gesetz.

Es geht auch anders: Konkrete Bedarfsberechnung

Konkrete Bedarfsberechnung Kindergeld

Zwar wird der Bedarf eines Kindes, wie der Bundergerichtshof meint, maßgeblich durch sein „Kindsein“ geprägt. Ein höherer Bedarf des Kindes ist durch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle aber nicht zu decken. Denken Sie an teure Markenkleidung, Hobbys wie ein Reitpferd oder den Besuch einer Privatschule.

In diesem Falle muss der Bedarf anhand der tatsächlichen Aufwendungen konkret ermittelt werden.

Dafür halten wir für Sie Bedarfslisten bereit. Einfach Anfordern.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Elternunterhalt

Unterhaltsansprüche von Eltern.

Informationen Unterhalt bei Scheidung

Erfahren Sie hier alles zum Thema Ehegattenunterhalt.

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