Scheidungsfolgen rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich

Eine Scheidung ist nicht nur für die Betroffenen, sondern vor allem für die Kinder ein schicksalhafter Einschnitt im Leben. Sollen Ihnen Verlustängste oder gar Traumata erspart bleiben, ist besonnenes Verhalten  der Eltern sowie vorsorglich Beratung durch das Jugendamt dringen anzuraten. Auch für die Eltern sind damit rechtlich, steuerrechtlich und wirtschaftlich einschneidende Veränderungen verbunden.

Jetzt ist es an der Zeit, das Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt und die Vermögensauseinandersetzung zu klären.

Schließlich wird zugleich mit der Scheidung von amtswegen, in besonderen Fällen auch erst auf Antrag der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Im Falle von Trennung und Scheidung bleibt es grundsätzlich bei einer gemeinsamen Sorge der Eltern, wenn davon abweichende Anträge nicht gestellt werden. Das war früher in der Zeit vor 1982 noch anders. Damals konnte die sogenannte Hauptbezugsperson der Alleinsorge bekommen. Dem gemeinsamen Sorgerecht liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge auch im Falle von Trennung und Scheidung dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Die Handhabung der gemeinsamen Sorge hat das Gesetz pragmatisch geregelt. Alltagsentscheidungen für das Kind werden von demjenigen Elternteil getroffen, bei dem sich das Kind aufhält. Für grundsätzliche Fragen von rechtlicher Tragweite ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Fehlt sie, ist die Zustimmung über das Familiengericht einzuholen.

Galt zum Umgang des Vaters mit dem Kind das sogenannte Residenzmodell, bei dem das Kind in der Regel seinen Aufenthaltsort bei der Mutter hatte. Dem Vater stand das sogenannte Umgangsrecht zu, in dem in der Regel jedes zweite Wochenende im Monat das Umgangsrecht des Vaters stattfand. Diese Situation hat sich zwischenzeitlich, nicht zuletzt durch engagierte Väter, die sich deutlich mehr an der Erziehung beteiligen wollten, aber auch durch berufstätige Mütter, die durch extensive Betreuung des Kindes Einbußen in ihrer Karriere vermeiden wollen, erheblich gewandelt. War bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1.2.2017 noch streitig, ob Familiengerichte befugt sind, im Streitfall auch gegen den Willen eines Elternteils eine abwechselnde Betreuung des Kindes anordnen dürfen sind diese Fagen zwischenzeitlich geklärt.

Auch die Formen der Ausübung des Umgangsrechts befinden sich im Umbruch, statt Residenz- und Wechselmodell hat das sog. Nestmodell an Attraktivität gewonnen. Wir informieren Sie gerne über Voraussetzungen und Ausgestaltung im Einzelnen, aber auch über die damit verbundenen Anforderungen sich im Einzelfall über sämtliche damit verbundenen Fragen der Ausübung verständigen zu müssen.  Düsseldorfer Tabelle mit Ablesen des Kindesunterhalts aus der Tabelle war mal!

Weiterführende Informationen

Steht Ihnen aus einer früheren Scheidung vielleicht noch Geld zu? Erfahren Sie hier mehr über den Versorgungsausgleich.

Waren Sie bereits früher geschieden? Lesen Sie hier mehr über die Abänderung des Versorgungsausgleiches.

Wir haben einen Auszug der häufigsten Fragen zur Scheidung herausgearbeitet und auch gleich passende Antworten geliefert.

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21.03.2024
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24.04.2024
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03.06.2024
19:00
Kronenzentrum

Mühlwiesenstraße 6 Bietigheim 74321 Bietigheim-Bissingen Deutschland

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Kinder zwischen den Fronten

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