Kindesentführung

Hilfe bei Kindesentführung ins Ausland

Kindesentführung ist ein auch strafrechtlich relevantes Delikt. Sie alle kennen die durch die Presse gegangenen Fälle, in denen ein Elternteil das Kind ungeachtet eines aktuellen Sorgerechtsverhältnisses ein Kind entführt, insbesondere ins Ausland mitnimmt um das Recht zu unterlaufen. Da solche Fälle nicht selten sind und die betroffenen Kinder in der Regel traumatisiert werden, besteht ein durch internationale Verträge gesichertes Recht auf rasche Rückführung des Kindes, soweit dies im Hinblick auf die Beteiligung mehrerer Rechtsordnungen und Staaten möglich ist.

Zwischen Deutschland und rund 60 anderen Staaten wurde ein Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geschlossen. Die aktuelle Liste der Vertragsstaaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Haager Kindesentführungsübereinkommen – Wer kann helfen?

Sollte das Kind in eines dieser Länder entführt werden, kann die Unterstützung der deutschen zentralen Behörde in Anspruch genommen werden. Diese setzt sich sofort mit der jeweiligen Behörde des betreffenden Landes in Verbindung. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die sichere Rückführung der Kinder zu ermöglichen.

Entführung in einen Nichtvertragsstaat

Haager Kindesentführungsübereinkommen

Komplizierter wird die Rückführung , wenn das Kind in ein Land entführt wurde, mit keinerlei internationale oder nationale Vereinbarungen bestehen. In diesem Fall bleibt nur die ebenso zeitraubende, wie kostenaufwändige Möglichkeit auf privatem Wege sein Recht zu suchen.

Konkret heißt das, die für solche Fälle zuständigen Behörden oder Gerichte des jeweiligen Staates anzugehen auf dem dort vorgesehenen Rechtsweg zu veranlassen, die nach dortigem Recht vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen. Dafür benötigen Sie ortsansässige Rechtsanwälte. Unter Umständen ist es im Einzelfall auch hilfreich, örtliche Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung bei der Kindesrückführung zu bitten.

Komplizierter wird die Rückführung , wenn das Kind in ein Land entführt wurde, mit keinerlei internationale oder nationale Vereinbarungen bestehen. In diesem Fall bleibt nur die ebenso zeitraubende, wie kostenaufwändige Möglichkeit auf privatem Wege sein Recht zu suchen. Konkret heißt das, die für solche Fälle zuständigen Behörden oder Gerichte des jeweiligen Staates anzugehen auf dem dort vorgesehenen Rechtsweg zu veranlassen, die nach dortigem Recht vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen. Dafür benötigen Sie ortsansässige Rechtsanwälte. Unter Umständen ist es im Einzelfall auch hilfreich, örtliche Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung bei der Kindesrückführung zu bitten.

Familienrechtliche Vereinbarungen, beispielsweise in einem Ehevertrag, können zur Klärung der Rechtslage beitragen. Vereinbaren Sie einen Termin.

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