RVR Ehevertragscheck

Ehevertragscheck

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Ehevertrag benötigen? Prüfen Sie das gleich hier mit dem Ehevertrags-Check der RVR Rechtsanwälte.

  • Ist einer von Ihnen selbstständig, freiberuflich tätig oder an einem an einem Unternehmen beteiligt, bzw. ist einer der genannten Punkte beabsichtigt?
  • Besteht zwischen Ihnen erhebliche Unterschiede bezüglich des Einkommens?
  • Beabsichtigen Sie keine Doppelverdienerehe zu führen?
  • Haben Sie vor, privat oder beruflich bedingt, in Zukunft für längere Zeit ins Ausland zu ziehen?
  • Existiert größeres Vermögen, beispielsweise in Form einer Immobilie?
  • Erwarten Sie in absehbarer Zukunft große Schenkungen oder Erbschaften?
  • Waren Sie bereits verheiratet oder haben Sie bereits Kinder?
  • Besitzen Sie oder Ihr Partner eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche?


Wenn Sie nur eine oder sogar mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortete , empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Ehevertrages, ggf. in Verbindung mit einem Erbvertrag. Kontaktieren Sie uns, unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie von der Konzeption bis hin zur rechtssicheren Umsetzung des Ehevertrages.

Lernen Sie uns persönlich kennen

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte für Scheidung persönlich auf einem unserer Informationsvorträgen zu Scheidungsrecht oder Familienrecht kennen – Auch in Ihrer Nähe.

TrauDich! Stuttgart 2026: RVR Rechtsanwälte laden zum Vortrag ein

Verliebt, verlobt, verheiratet – jetzt gehört uns alles gemeinsam?!

Die Eheschließung ist ein einschneidendes Erlebnis. Meist ein rauschendes Fest mit vielen Emotionen. Die rechtlichen Folgen sind vielen Ehepaaren aber nicht bekannt oder aber es bestehen falsche Vorstellungen über die Folgen der Eheschließung.

Die 5 Mythen des Ehevertrags

Das Thema Ehevertrag ist mit vielen Tabus belegt. Unromantisch! Unfair! Unnötig! Darauf angesprochen reagieren viele mit Befremden, peinlich berührte Blicke und nervöses Lachen sind noch harmlose Reaktionen. Wir räumen im Folgenden mit den 5 größten Mythen auf.

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Die Beratung nach diesem Format ist auf die Dauer eines Zeitraumes von 30 Minuten begrenzt, die Beratung muss zwingend in der Kanzlei stattfinden, Onlineberatungen oder telefonische Termine sind bei diesem Format grundsätzlich ausgeschlossen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können kostenpflichtige Beratungen nach Maßgabe des Abschlusses einer Honorarvereinbarung vereinbart werden. Wir beraten Sie gerne über die Konditionen.