Nwendbares Recht - Internationales Familienrecht

Anwendbares Recht International

Haben Sie in einem ersten Schritt die Zuständigkeit nationaler Gerichte bestimmt, stellt sich im zweiten Schritt die Frage, welche Rechtsordnung für Ihre Scheidung und die Scheidungsfolgen recht anwendbar ist.

Leider gibt es auch hier keine einheitliche Regelung, so dass diese Frage für bestimmte Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich etc., gesondert geprüft und entschieden werden muss.

Haben Sie mehrere Rechtsordnungen zur Auswahl, müssen die Vor- und Nachteile des jeweiligen nationalen materiellen Rechts sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

In der EU beurteilt sich diese Frage nach der sog. Rom-III-Verordnung. Haben Sie z.B. keine Rechtswahl getroffen, ist unter anderem deutsches Recht auf die Scheidung anwendbar, wenn Sie beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben bzw. beide deutsche Staatsangehörige sind.

Haben Sie die Frage der Zuständigkeit schon geklärt? Informieren Sie sich jetzt!