Internationales Erbrecht
Erbfälle mit Auslandsbezug

Erbfälle mit Auslandsbezug sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Wenn Sie z. B.
- als Ausländer in Deutschland
- oder als Deutscher im Ausland leben,
- wenn Sie im Ausland belegene Immobilien verschenken,
- bzw. wenn sich in Ihrem Vermögen Auslandskonten befinden,
- sowie in weiteren Fällen mit Auslandsbezug
sollten Sie sich im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung Gedanken darüber machen, welche Rechtsordnung im Zeitpunkt Ihres Todes das Erbrecht an Ihrem Vermögen bestimmt. In diesem Fall sollten Sie sich die Möglichkeit einer Rechtswahl überlegen.
Erbfälle mit Auslandsbezug

Erbfälle mit Auslandsbezug sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Wenn Sie z. B.
- als Ausländer in Deutschland
- oder als Deutscher im Ausland leben,
- wenn Sie im Ausland belegene Immobilien verschenken,
- bzw. wenn sich in Ihrem Vermögen Auslandskonten befinden,
- sowie in weiteren Fällen mit Auslandsbezug
sollten Sie sich im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung Gedanken darüber machen, welche Rechtsordnung im Zeitpunkt Ihres Todes das Erbrecht an Ihrem Vermögen bestimmt. In diesem Fall sollten Sie sich die Möglichkeit einer Rechtswahl überlegen.
Weiterführende Informationen
Zuerst muss geklärt sein, welches Gericht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug zuständig ist. Alles zur Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Die Frage des zuständigen Gerichts ist geklärt? Dann gilt es zu überprüfen, das Recht welchen Landes bei Ihrem individuellen Erbfall Anwendung findet.
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