Erbfälle mit Auslandsbezug sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Wenn Sie z. B.
- als Ausländer in Deutschland
- oder als Deutscher im Ausland leben,
- wenn Sie im Ausland belegene Immobilien verschenken,
- bzw. wenn sich in Ihrem Vermögen Auslandskonten befinden,
- sowie in weiteren Fällen mit Auslandsbezug
sollten Sie sich im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung Gedanken darüber machen, welche Rechtsordnung im Zeitpunkt Ihres Todes das Erbrecht an Ihrem Vermögen bestimmt. In diesem Fall sollten Sie sich die Möglichkeit einer Rechtswahl überlegen.