Versorgungsausgleich

Schauen Sie sich zunächst unser Video an. Der konkrete Fall aus der Praxis zeigt exemplarisch Chancen und Möglichkeiten des Themas auf.

Interessiert?

Dann prüfen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Online-Tool ihre konkreten Chanchen. Mithilfe der nachfolgenden beiden Fragen können Sie vorab klären, ob Sie grundsätzlich dem begünstigten Personenkreis angehören.

1. Wurden Sie zwischen dem 01.07.1977 und dem 01.09.2007 geschieden?

Damit ist die erste Anforderung an eine nachträgliche Erhöhung Ihrer Rente erfüllt.

2. Waren Sie bei der seinerzeit durchgeführten Scheidung ausgleichsberechtigt?

Damit erfüllen Sie auch die zweite Anforderung. Sie gehören grundsätzlich zu dem begünstigten Personenkreis.

Mehr Rente vom Ex

Versorgungsausgleichsrechner

Prüfen Sie jetzt mit unserem Versorgungsausgleichsrechner, ob Sie die dritte Anforderung erfüllen, nämlich die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, die der Gesetzgeber zur Vermeidung von Bagatellfällen vorgesehen hat.

Ob und um wie viel sich Ihre Rente konkret ändert, hängt weiter von den beiderseitigen Versorgungsanwartschaften von Ihnen und Ihrem Ex-Partner ab.

Dazu müssen die jeweiligen Träger der Altersversorgung eine neue Auskunft erteilen. Bei der rechtlichen Durchsetzung sind wir Ihnen gerne behilflich, zur Berechnung schalten wir einen Rentenberater ein.

Lernen Sie uns persönlich kennen

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Lernen Sie unsere Rechtsanwälte für Scheidung persönlich auf einem unserer Informationsvorträgen zu Scheidungsrecht oder Familienrecht kennen – Auch in Ihrer Nähe.

März 2024
April 2024
Juni 2024
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Durchführung der externen Teilung nach § 17 VersorgungsAusglG

In der Regel wird über den Versorgungsausgleich in einem Scheidungsverfahren kaum gestritten, zumal er von Amts wegen durchgeführt, das Gericht die Ausgleichsanprüche der Beteiligten ermittelt und die von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte mit seiner Berechnung vorlegt.

Ausgleich von betrieblichen Altersversorgungen

Abänderung des Versorgungsausgleichs

Lohnt es sich, sich auch längere Zeit nach der Scheidung nochmals diesem Thema zu widmen? Wir sagen: Ja! Eine Überarbeitung und Abänderung des Versorgungsausgleiches kann sich lohnen. Jetzt mehr erfahren!

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