Versorgungsausgleich
Schauen Sie sich zunächst unser Video an. Der konkrete Fall aus der Praxis zeigt exemplarisch Chancen und Möglichkeiten des Themas auf.
Interessiert?
Dann prüfen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Online-Tool ihre konkreten Chanchen. Mithilfe der nachfolgenden beiden Fragen können Sie vorab klären, ob Sie grundsätzlich dem begünstigten Personenkreis angehören.
1. Wurden Sie zwischen dem 01.07.1977 und dem 01.09.2007 geschieden?
Damit ist die erste Anforderung an eine nachträgliche Erhöhung Ihrer Rente erfüllt.
2. Waren Sie bei der seinerzeit durchgeführten Scheidung ausgleichsberechtigt?
Damit erfüllen Sie auch die zweite Anforderung. Sie gehören grundsätzlich zu dem begünstigten Personenkreis.
Mehr Rente vom Ex
Prüfen Sie jetzt mit unserem Versorgungsausgleichsrechner, ob Sie die dritte Anforderung erfüllen, nämlich die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, die der Gesetzgeber zur Vermeidung von Bagatellfällen vorgesehen hat.
Ob und um wie viel sich Ihre Rente konkret ändert, hängt weiter von den beiderseitigen Versorgungsanwartschaften von Ihnen und Ihrem Ex-Partner ab.
Dazu müssen die jeweiligen Träger der Altersversorgung eine neue Auskunft erteilen. Bei der rechtlichen Durchsetzung sind wir Ihnen gerne behilflich, zur Berechnung schalten wir einen Rentenberater ein.
Lernen Sie uns persönlich kennen
Lernen Sie unsere Rechtsanwälte für Scheidung persönlich auf einem unserer Informationsvorträgen zu Scheidungsrecht oder Familienrecht kennen – Auch in Ihrer Nähe.
Durchführung der externen Teilung nach § 17 VersorgungsAusglG
- Dr. Volker Rabaa
Abänderung des Versorgungsausgleichs
- Dr. Volker Rabaa
- Abänderung, Ehescheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich