Vorraussetzungen zur Scheidung
Einen Antrag auf Scheidung der Ehe zu stellen, ist eine vor allem menschlich schwierige Entscheidung. Dem Entscheidungsprozess gehen emotional geprägte, aber auch wirtschaftliche Fragen voran, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen in der Regel gegeben sind.
Zunächst kommt es auf den Trennungszeitpunkt an. Darüber wird in der Praxis oft heftig gestritten. Über die Frage, wann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Getrenntleben im Rechtssinne vorliegt, müssen Sie sich dringend rechtzeitig informieren. Wir klären Sie über diese Fragen auf und bieten kompetente Rechtsberatung.
Das Trennungsjahr
Getrennt leben setzt nicht nur die Trennung von Tisch und Bett voraus, sondern die Einstellung sämtlicher Dienst- und Betreuungsleistungen. Ein Getrenntleben kann auch „unter-einem-Dach“ stattfinden. Voraussetzung ist aber eine räumliche Aufteilung der Wohnung und der von einem Ehepartner geäußerte Wille zur Trennung. Wesentlich ist auch in diesem Fall, dass weder gemeinsames Essen, noch Haushaltstätigkeiten stattfinden.
Häufig wird das Getrenntleben durch Versöhnungsversuche unterbrochen. In diesem Fall stellen sich schwierige rechtliche Fragen, auch zum Steuerrecht.
Scheidung ohne Trennungsjahr
Ist die Fortführung der Ehe für den Antragsteller eines Scheidungsantrages nicht mehr zumutbar, kann ein Härtefall vorliegen. Selbstverständlich muss die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe in der Person des anderen Ehepartners, nicht des Antragstellers gegeben sein. Dies ist vom Antragsteller zu beweisen. Liegt ein Härtefall vor, kann die Ehe auch noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich möglich ist.
Voraussetzungen für den Ausspruch der Scheidung
Damit die Ehe vom Familienrichter geschieden werden darf, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass zugleich mit der Ehescheidung sämtliche Scheidungsfolgen entscheidungsreif sein müssen (Scheidungsverbund). Er soll gewährleisten, dass eine Ehescheidung nicht ohne Regelung der Scheidungsfolgen ausgesprochen wird.
Welche Scheidungsfolgen entschieden werden sollen, bestimmen die Beteiligten des Scheidungsverfahrens (Folgesachen nur auf Antrag). Ausnahme ist der Versorgungsausgleich, über den obligatorisch zugleich mit der Scheidung zu entscheiden ist.
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So einfach die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung sind, so stellt sie doch im Detail betrachtet eine komplexe Angelegenheit dar. Es geht vor allem um eine sorgfältige Vorbereitung, taktische und strategische Vorfragen, die so früh wie möglich zu klären sind.
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- Stephan Gerstenmeier