Vollmachten und Patientenverfügug

Patientenverfuegung und Vollmachten

Stellen Sie sich vor, Ihrem Ehepartner, mit dem sie seit 40 Jahren verheiratet sind, wird aufgrund eines Unfalles, eines Schlaganfalles oder eines sonstigen gesundheitlichen Schadens, der seine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft beeinträchtigt, ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt.

Dieser vom Gericht bestellte Betreuer trifft ab jetzt alle rechtlich relevanten Entscheidungen, angefangen von der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Versorgung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Er bestimmt über Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnangelegenheiten, Vertretung bei Behörden, Vermögenverwaltung, Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht. Er trifft alle Entscheidungen allein.

Sie selbst haben dazu nichts zu sagen! Sie sind mangels einer Handlungsvollmacht  ausgeschlossen, obwohl Sie die Verhältnisse am besten kennen!

Es besteht Handlungsbedarf

Rechtssichere Arbeitsverträge

Was kann, was sollte geregelt werden? Das entscheiden Sie selbst! Damit nichts vergessen wird, beraten wir Sie gerne, damit Sie zukünftig in Sicherheit leben können. Wir gestalten ihren Willen so, dass er im Ernstfall auch rechtlichen Bestand hat und durchsetzbar ist.

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Welche Vollmacht ist die richtige?

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Auswahl an Vollmachten vorbereitet. Die Erläuterungen dienen dazu, Sie über Sinn und Zweck der jeweiligen Vollmacht oder Verfügung vorab zu informieren, damit Sie mitdenken können. Das ist wichtig, da nur Sie Ihre Verhältnisse kennen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie auch in unserem Blogbeitrag.

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Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.

Wer setzt Ihren letzten Willen durch? Der Testamentsvollstrecker!

Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie regeln Ihren Nachlass in allen Einzelheiten, Sie geben sich jede denkbare Mühe, Ihren letzten Willen zu formulieren und möchten sichergehen, dass dieser Wille auch von allen Beteiligten respektiert wird.

Vermögen sichern, Streit vermeiden: Testamentsvollstreckung

Mit Blogbeitrag vom 11. August diesen Jahres hatte ich Ihnen bereits einen Überblick über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung gegeben. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie unerfahrene oder böswillige Erben den Nachlass gefährden oder gar vernichten können.

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