Letztwillige Verfügung - Testamentgesaltung
Führt die gesetzliche Erbfolge nicht zu dem gewünschten Ergebnis, sind der letztwillige Verfügungen, sei es durch Testament oder Erbvertrag das Mittel der Wahl. Regelmäßig ist dies dann der Fall, wenn Erbengemeinschaften im Hinblick auf drohende Streitigkeiten vermieden werden sollen oder der Erblasser über seinen Tod hinaus, den Nachlass regeln möchte. Für Gestaltungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen gibt es gute Gründe, über die wir Sie gerne im Einzelnen unterrichten.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die konkrete Gestaltung, übernehmen Testamentsvollstreckungen und Sorgen für die rechtssichere Umsetzung Ihres letzten Willens.
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