Erbenermittlung

Erben, herrenlose Nachlässe, Anmeldung und Realisierung von Ansprüchen

Erbenermittlung – Recherchen nach Erben

Das Erbrecht beinhaltet eine Fülle von Möglichkeiten unterschiedlicher Gestaltungen sowohl für den Erblasser als auch die Erben. Es geht nicht immer um die rechtssichere Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, die Vermeidung von Streit zwischen den Erben oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Manchmal liegen die Probleme ganz banal darin, dass der Erbe nichts vom Nachlass weiß oder umgekehrt, dass zwar ein Nachlass vorhanden, der Erbe aber unbekannt ist.

Es ist nicht immer der in der Familie noch namentlich bekannte Urgroßonkel, der in die USA ausgewandert, steinreich geworden ist, es muss auch kein Familienangehöriger sein, der bei der Flucht ums Leben kam, nicht selten ist es ein unbekannter Verwandter, den die Familie schlicht aus den Augen verloren hatte.

Herrenlose Erbansprüche

Wenn Erben ermittelt oder die Durchsetzung von Erbansprüchen gegen „herrenlose“ Vermögen aus Nachlässen im Raum stehen, die von unbekannten oder verschollenen Erblassern stammen, ist durch das Fehlen konkreter Nachweise oft detektivische Kleinarbeit notwendig um zum Ziel zu kommen.

Als Folge von Kriegen, anschließender Flucht und Vertreibung, finden sich auf Bankkonten im In- und Ausland beträchtliche Vermögenswerte, bei denen der Kontakt zwischen Kontoinhaber und Bank seit Jahrzehnten abgerissen ist. Die Banken dürfen dieses Vermögen nicht einfach behalten, sondern sind verpflichtet, die Kontoinhabern oder ihre Rechtsnachfolger zu ermitteln.

Erbansprüche Banken

Schweizer Banken sind seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet, Listen von Konten und Kontoinhaber zu veröffentlichen, bei denen der Kontakt zwischen Kontoinhabern oder seinen Rechtsnachfolgern seit mehr als 10 Jahren nicht mehr besteht und die seit 50 Jahren ohne Nachricht bestanden haben. Die Ansprüche sind geltend zu machen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen beträgt ein Jahr seit Veröffentlichung und bei Vermögenswerten, deren letzter Kundenkontakt 1954 zurückliegt, fünf Jahre. Der Umfang dieser Vermögen wird auf 50 Millionen bis zu 50 Milliarden € geschätzt.

Wenn Sie glauben, Ansprüche geltend machen zu können, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie gleich einen Besprechungstermin!

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Neues Betreuungsrecht ab 1. Januar – wichtige Änderungen!

Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.

Wer setzt Ihren letzten Willen durch? Der Testamentsvollstrecker!

Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie regeln Ihren Nachlass in allen Einzelheiten, Sie geben sich jede denkbare Mühe, Ihren letzten Willen zu formulieren und möchten sichergehen, dass dieser Wille auch von allen Beteiligten respektiert wird.

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