Das Erbrecht beinhaltet eine Fülle von Möglichkeiten unterschiedlicher Gestaltungen sowohl für den Erblasser als auch die Erben. Es geht nicht immer um die rechtssichere Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, die Vermeidung von Streit zwischen den Erben oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Manchmal liegen die Probleme ganz banal darin, dass der Erbe nichts vom Nachlass weiß oder umgekehrt, dass zwar ein Nachlass vorhanden, der Erbe aber unbekannt ist.
Es ist nicht immer der in der Familie noch namentlich bekannte Urgroßonkel, der in die USA ausgewandert, steinreich geworden ist, es muss auch kein Familienangehöriger sein, der bei der Flucht ums Leben kam, nicht selten ist es ein unbekannter Verwandter, den die Familie schlicht aus den Augen verloren hatte.