In einer zunehmend globalisierten Welt sind Ehen mit Auslandsbezug keine Seltenheit mehr. Wenn Sie
- selbst Ausländer/in oder
- mit einem/r Ausländer/in verheiratet sind
- bzw. mit Ihrem Ehegatten im Ausland leben,
muss geklärt werden, ob ein Scheidungsantrag überhaupt bei einem deutschen Gericht eingereicht werden kann. Das sog. internationale Verfahrensrecht regelt die Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, aber auch die Problematik der Anerkennung ausländischer Ehescheidungen.
In einem zweiten Schritt sollten wir gemeinsam erörtern, welches Rechtssystem für die Scheidung und die Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt oder Zugewinn, anwendbar ist, sog. Internationales Privatrecht. Steht fest, dass alternativ auch ausländisches Recht zur Anwendung kommen kann, ist abzuwägen, welche Rechtsordnung für Sie am vorteilhaftesten ist.
Das Scheidungsrecht ist in jedem Land anders ausgestaltet, die Scheidungsvoraussetzungen und Scheidungsfolgen können sich in Deutschland oder beispielsweise den USA deutlich voneinander unterscheiden.
Weiterführende Informationen
Zuerst muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist. Alles zur Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Die Frage des zuständigen Gerichts ist geklärt? Dann gilt es zu überprüfen, welches nationale Recht in Ihrem Scheidungsfall anwendbar ist.
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- RVR Rechtsanwälte