Auch bei einem Erbvertrag handelt es sich, ebenso wie bei einem Testament, eine Verfügung von Todes wegen. Anders als ein Testament, das nur eine einseitige, letztwillige Verfügung enthält, wird der Erbvertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, die jeweils für sich letztwillige Verfügungen treffen, abgeschlossen.
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Entscheidender Unterschied des Erbvertrages gegenüber dem Testament ist, dass Verfügungen, die vertraglich vereinbart werden, nicht einseitig abgeändert werden können. Sie sind für den Verfügenden bindend, falls es sich nicht ausnahmsweise um eine einseitige Verfügung handelt. Demgegenüber ist das Testament, handelt es sich nicht um ein gemeinschaftliches Testament, für das Sonderregelungen gelten, jederzeit frei widerrufbar.
Wenn Sie die Erbfolge nach Ihren Wünschen gestalten wollen, bietet der Erbvertrag nicht nur eine interessante Variante zur testamentarischen Gestaltung, sondern auch erheblich mehr Sicherheit, dass Ihr letzter Wille auch erfüllt wird,. Wird noch Testamentsvollstreckung angeordnet, können Sie so gut wie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.
RVR Rechtsanwälte übernehmen alle Schritte von der Konzeption bis zur Umsetzung des Vertrags. Kontaktieren Sie uns gleich telefonisch oder per E-Mail.
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