Abänderung des Versorgungsausgleichs
Lohnt es sich, sich auch längere Zeit nach der Scheidung nochmals diesem Thema zu widmen? Wir sagen: Ja! Eine Überarbeitung und Abänderung des Versorgungsausgleiches kann sich lohnen. Jetzt mehr erfahren!
Bedarf und Leistungsfähigkeit beim Unterhalt
Wie können Unterhaltsansprüche auch in Besserverdiener-Ehen durchgesetzt werden? Welchen rechtlichen Rahmen gibt es? Lesen Sie alles dazu in unserem Blog!
Wechselmodell nun auch ohne Einvernehmen der Eltern
Die Streitfrage, ob das Wechselmodell dem Umgangs- oder dem Sorgerecht zuzuordnen ist, entschied der BGH zu Gunsten des Umgangsrechtes, was unter Umständen zu unerwarteten Überraschungen der Eltern führen kann. Das Gericht kann auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Basis entsprechender Stellungnahmen des Jugendamtes oder des Verfahrensbeistandes das Wechselmodell anordnen, wenn diese Betreuungsform dem Kindeswohl besser als das herkömmliche Residenzmodell entspricht. In Umgangsverfahren, vornehmlich in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Umgang sollte man auf solche Überraschungen gefasst sein.
Geld sparen beim Unterhalt!
Gewusst wie: Geld sparen beim Unterhalt!
Zum Anspruch des privatversicherten Elternteils auf Mitversicherung gemeinschaftlicher Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung des geschiedenen Ehegatten?
Streitvermeidung beim Wechselmodell durch richtige Gestaltung!
Das Wechselmodell, die paritätische Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung wird durch eine sensible und am Kindeswohl orientierte Elterngeneration immer beliebter. Immer mehr Eltern entscheiden sich für dieses, der gemeinsamen elterlichen Sorge entsprechende Betreuungsmodell, das die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern optimal abbilden kann.
Unterhalt beim Wechselmodell

Grundsätzlich folgt das derzeitige Recht, welches ein Wechselmodell nicht kennt, der Vorstellung, dass es einen betreuenden und einen Kindesunterhalt zahlenden Elternteil gibt. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so lange, als der Aufenthalt bei dem Einen oder dem anderen Elternteil so gut wie paritätisch ausgestaltet ist.