Auch wenn die Ehescheidung bereits längere Zeit zurückliegt, kommt der Zeitpunkt, zu dem es gilt, angesichts des nahenden Rentenalters die dann herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen in den Fokus zu nehmen. Auch wir haben dies getan und informieren Sie gerne über einen Weg, den sie unbedingt prüfen sollten, auch wenn Sie es erfolgreich geschafft haben, das Thema Ehescheidung in die tiefsten Bewusstseinsebenen zu verbannen. Mit dem Ex wollen Sie eigentlich nichts mehr zu tun haben. Dennoch könnte es sich lohnen, das Thema mit kühlen Kopf anzugehen, denn es gibt Fälle, in denen sich eine Abänderung des Versorgungsausgleiches lohnt.
Mehr zum Versorgungsausgleich
Erhalten Sie mehr Informationen zum komplexen Thema des Versorgungsausgleiches und prüfen Sie gleich mithilfe unserer praktischen Tools, ob Sie die Zulässigkeitshürde nehmen!
Achtung:
Das Thema ist so interessant, dass es die Journalistin Berrit Gräber für so prominent erachtet hat, über diese Chance einen sehr informativen Artikel zu schreiben, den die Zeitung „Die Welt“ am Montag, 19.11.2018 veröffentlicht hat.
Den Beitrag von Berrit Gräber können Sie -leider kostenpflichtig- über nachfolgenden Link in der „Welt“ lesen:
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