Beratungsmodule
In so existenziellen Angelegenheiten wie Scheidung, der Regelung der Scheidungsfolgen, und bevorstehenden Erbauseinandersetzungen sollten Sie uns vorher kennenlernen, bevor Sie anderweitig ein Mandat erteilen. Wenn Sie uns nicht schon aus unseren Vorträgen kennen, dann buchen Sie eine unserer Rechtsberatungen. Diese Beratungen beziehen sich auf die traditionelle juristische Konfliktlösung. Für diese Vorgehensweise sollten Sie sich entscheiden, wenn Sie sicher sind, dass dieser Weg für Sie der Richtige ist. Sind Sie sich aber noch nicht über die Art und Weise wie Sie den Konflikt angehen wollen sicher, dann ist eine Beratung über eine alternative Konfliktlösung durch Mediation angezeigt. Wir sind offen für Ihre Wünsche.
Unsere Rechtsanwälte, die zugleich ausgebildete Mediatoren sind, bieten ein umfassendes Angebot von Beratungs- und Rechtsdienstleistungen an, die Sie, je früher, desto besser, in Anspruch nehmen sollten. So minimieren Sie von Anfang an Risiken und sparen Kosten!
Ihrem jeweiligen individuellen Bedarf entsprechend, haben wir unseren Beratungsservice modular aufgebaut
Erstberatung
In einer rund dreißigminütigen bis einstündigen Analyse Ihrer familiären Situation erhalten Sie erste Eindrücke über die Rechtslage, Chancen und Risiken ihrer Position, die Beratung schließt mit einer konkreten Handlungsempfehlungen.
Wir bitten Ihnen dieses Modul alternativ als kostenlose Erstberatung (30 Minuten) oder auf Zeithonorar je nach Aufwand mindestens aber zur gesetzliche Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MWSt an.
Intensivberatung
Die Intensivberatung ist eine detaillierte Erörterung inklusive konkreter Berechnungen, auch zu den Scheidungsfolgen und Einzelheiten der bevorstehenden Auseinandersetzung. Sie werden umfassend auf alle Gesichtspunkte bei Trennung, Scheidung und den Scheidungsfolgen vorbereitet, selbstverständlich auch zu erbrechtlichen Fragen und Gestaltungen. Die Dauer dieser Beratung richtet sich nach Umfang und Komplexität der Probleme.
Das Honorar wird nach Zeitaufwand entsprechend der mit uns abgeschlossenen Honorarvereinbarung nach unserem aktuellen Kanzleistundensatz abgerechnet.
Strategieberatung
Die Strategieberatung dient zur Klärung der Frage, welcher Weg für Sie passt.
Sie setzt auf der Intensivberatung auf. Darüber hinaus besprechen wir Handlungsoptionen und erarbeiten eine Strategie für des weiteren Vorgehens.
Wir definieren mit Ihnen Ziele und Wegmarken des weiteren Vorgehens und erörtern, ob und welche Experten zur Lösungsfindung hinzugezogen werden sollen. Das Honorar wird entsprechend unserem Kanzleistundensatz nach Maßgabe der Honorarvereinbarung abgerechnet.
Kosten der Rechtsberatung
Haben Sie sich in Ihrer Sache bereits von unser Kanzlei beraten lassen, rechnen wir Ihnen die angefallenen Anwaltskosten der vorangegangenen Beratung, beschränkt auf das Honorar im Umfang einer gesetzlichen Erstberatungsgebühr, auf eine spätere Tätigkeit in dieser Sache an. Voraussetzung ist weiter, dass es sich bei der sich anschließenden Sache um die gleiche Angelegenheit handelt und seit der Beratung nicht mehr als 6 Monate verstrichen sind.
Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie jetzt die Beratungsangebote von RVR Rechtsanwälte.
Weiterführende Informationen
Sie sind sich nicht sicher, welcher Weg für Sie der Richtige ist?
Alles wichtige zu Scheidungsfolgen wie Unterhalt und dem Versorgungsausgleich.
Die Vorträge von RVR Rechtsanwälte: Themen und Termine.
In spannenden Vorträgen wertvolle Rechtstipps erhalten.