
In einer so existenziellen Angelegenheit wie der Scheidung und der Regelung der Scheidungsfolgen, sollten Sie uns vorher kennenlernen, bevor Sie ein Mandat erteilen. Wenn Sie uns nicht schon von unseren Vorträgen kennen, dann buchen Sie eine unserer Rechtsberatungen.
Diese Beratungen beziehen auf die traditionelle juristische Konfliktlösung. Dafür sollten sie sich entscheiden, wenn Sie sicher sind, dass dieser Weg für Sie der Richtige ist.
Unsere Rechtsanwälte bieten ein umfassendes Angebot von Beratungsdienstleistungen an, die Sie, je früher desto besser, in Anspruch nehmen sollten. So minimieren Sie Risiken und sparen Kosten!
Ihrem jeweiligen individuellen Bedarf entsprechend, haben wir unseren Beratungsservice modular aufgebaut.
Erstberatung
In einer rund dreißigminütigen Analyse Ihrer familiären Situation erhalten Sie erste Eindrücke über die Rechtslage, Handlungsspielräume, Chancen und Risiken.
Sie bezahlen dafür lediglich die gesetzliche Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MWSt.
Intensivberatung
Die Intensivberatung ist eine detaillierte Erörterung inklusive aller notwendigen Berechnungen. Sie werden umfassend auf alle Gesichtspunkte bei Trennung, Scheidung und den Scheidungsfolgen vorbereitet, selbstverständlich auch zu erbrechtlichen Fragen und Gestaltungen. Die Dauer dieser Beratung richtet sich nach Umfang und Komplexität der Probleme. Das Honorar wird nach Zeitaufwand entsprechend unserem aktuellen Kanzleistundensatz abgerechnet.
Strategieberatung
Die Strategieberatung dient zur Klärung der Frage, welcher Weg für Sie passt.
Sie setzt auf der Intensivberatung auf. Darüber hinaus besprechen wir Handlungsoptionen und erarbeiten eine Strategie für des weiteren Vorgehens.
Wir definieren mit Ihnen Ziele und Wegmarken und erörtern, ob und welche Experten zur Lösungsfindung hinzugezogen werden sollen. Das Honorar wird entsprechend unserem Kanzleistundensatz abgerechnet.
Kosten der Rechtsberatung

Haben Sie sich in Ihrer Sache von uns beraten lassen, rechnen wir Ihnen die angefallenen Anwaltskosten der Beratung, beschränkt auf das Honorar im Umfang einer gesetzlichen Erstberatungsgebühr, auf eine spätere Tätigkeit in dieser Sache an. Voraussetzung ist weiter, dass es sich bei der sich anschließenden Sache um die gleiche Angelegenheit handelt und seit der Beratung nicht mehr als 6 Monate verstrichen sind.
Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie die Beratungsangebote von RVR Rechtsanwälte.
Weiterführende Informationen
Sie sind sich nicht sicher, welcher Weg für Sie der Richtige ist?
Alles wichtige zu Scheidungsfolgen wie Unterhalt und dem Versorgungsausgleich.
Die Vorträge von RVR Rechtsanwälte: Themen und Termine.
In spannenden Vorträgen wertvolle Rechtstipps erhalten.