Werden vor oder während der Ehe keine ehevertraglichen Regelungen getroffen, leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Um vorab einen Irrtum auszuräumen: Die Zugewinngemeinschaft ist im Kern eine Gütertrennung, es gibt kein gemeinsames Vermögen durch die Eheschliessung an sich. Die von den Ehepartnern eingebrachten Vermögensgegenstände werden dem jeweiligen Anfangsvermögen zugerechnet, gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften während der Ehe.
Die Wertsteigerung während der Ehe bezeichnet man als Zugewinn. Der Ausgleich findet zum Ehezeitende, sei es durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten statt. Der Zugewinn beträgt die Hälfte der Differenz des jeweils erzielten Zugewinns. Der Partner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich.
So einfach das Prinzip, so schwierig können die Detailfragen in der Praxis sein. Leben Sie in Gütertrennung ist es aus wirtschaflichen und steuerrechtlichen Gründen sinnvoll, über eine ehevertragliche Anpassung nachzudenken
Risikominimierung im Vorfeld der Auseinandersetzung
Neben Zugewinnausgleichsansprüchen können auch Ansprüche aus Gemeinschaften oder Gesellschaften, nicht zuletzt aus Gesamtschuldnerausgleich bestehen. Denken Sie an die Miteigentümergemeinschaft der Ehepartner an einer Eigentumswohnung, eine Beteiligung an einer Gesellschaft oder wenn es darum geht, bestehende gesamtschuldnerische Haftungslagen abzurechnen. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist also nur ein Aspekt, Sie sollten alle gleichzeitig auf dem Schirm haben.
Solche Fragen lösen wir zusammen mit Ihnen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Sachverständiger, damit Sie schon vor Beginn der Auseinandersetzung eine klare Vorstellung von dem haben, was auf Sie zukommen.
Dies ist auch erforderlich um die Chancen und Risiken eines etwaigen Rechtsstreits abschätzen zukönnen. Nicht zuletzt auch für strategische Vorüberlegungen, ob nicht doch eine auf Konsens beruhende Lösung der bessere Weg ist.
Bereiten Sie sich möglichst frühzeitig vor. Ein Streit kostet Nerven, Zeit und Geld. ihr Geld!
Deshalb rechtzeitig informieren. Vereinbaren Sie gleich einen Besprechungstermin.
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