Sind Sie alleinerziehend, berufstätig und erhalten von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt ? Wenn ja, dann haben Sie eventuell Anspruch auf einen höheren Unterhalt.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.05.2022 seine Rechtsprechung zur Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes geändert.