Egal wie viel Mühe man sich mit seinem künftigen Nachlass gibt, wenn der Fall der Fälle eintritt, können Sie selbst die Erbauseinandersetzung nicht mehr überwachen. Die Lösung dieses Problems liegt in der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Hierbei handelt es sich um eine sachkundige Person Ihres Vertrauens, die nach Ihrem Tod dafür Sorge trägt, dass Ihre Anordnungen fachgerecht umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, Ihren Nachlass auseinanderzusetzen und, wenn erforderlich, zu verwalten.