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Kategorie: Erbrecht

Blog-Beiträge

Testament auf einem Kneipenblock

Ein Testament auf einem Kneipenblock? Kann das wirklich rechtlich bindend sein? Diese Frage mag ungewöhnlich klingen, aber ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat genau das entscheiden müssen. In diesem Fall ging es um einen Gastwirt, dessen Partnerin sich nach seinem Tod als Alleinerbin sah.

Neues Betreuungsrecht ab 1. Januar – wichtige Änderungen!

Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.

Wer setzt Ihren letzten Willen durch? Der Testamentsvollstrecker!

Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie regeln Ihren Nachlass in allen Einzelheiten, Sie geben sich jede denkbare Mühe, Ihren letzten Willen zu formulieren und möchten sichergehen, dass dieser Wille auch von allen Beteiligten respektiert wird.

Vermögen sichern, Streit vermeiden: Testamentsvollstreckung

Mit Blogbeitrag vom 11. August diesen Jahres hatte ich Ihnen bereits einen Überblick über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung gegeben. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie unerfahrene oder böswillige Erben den Nachlass gefährden oder gar vernichten können.

Testamentsvollstreckung – das passende Werkzeug zur Durchsetzung Ihres letzten Willens!

Egal wie viel Mühe man sich mit seinem künftigen Nachlass gibt, wenn der Fall der Fälle eintritt, können Sie selbst die Erbauseinandersetzung nicht mehr überwachen. Die Lösung dieses Problems liegt in der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Hierbei handelt es sich um eine sachkundige Person Ihres Vertrauens, die nach Ihrem Tod dafür Sorge trägt, dass Ihre Anordnungen fachgerecht umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, Ihren Nachlass auseinanderzusetzen und, wenn erforderlich, zu verwalten.

Wenn Ihr Haus nicht nur zum Wohnen dienen soll!

Ein Ehepaar, beide vorgerückten Alters, hat eine abbezahlte Immobilie aber keine Erben oder nur entfernte Verwandte, die dafür nicht in Betracht kommen. Beide haben eine zwar auskömmliche Rente, die aber durchaus noch etwas üppiger ausfallen könnte.