Kann ein Testament auf einem Kneipenblock wirksam sein?
Ein Testament auf einem Kneipenblock? Kann das wirklich rechtlich bindend sein? Diese Frage mag ungewöhnlich klingen, aber ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat genau das entscheiden müssen.
In diesem Fall ging es um einen Gastwirt, dessen Partnerin sich nach seinem Tod als Alleinerbin sah. Sie legte dem Nachlassgericht einen Kneipenblock vor, den sie im Gastraum hinter der Theke gefunden hatte. Auf diesem Block war der Spitzname der Partnerin, hier „X“ genannt, notiert, gefolgt von den Worten “X bekommt alles”.
Die Vorinstanz entschied zunächst gegen die Partnerin und verneinte die Wirksamkeit des Testaments. Es bezweifelte, dass der Kneipenblock tatsächlich als Testament angesehen werden könne, da der Testierwille des Verstorbenen nicht eindeutig erkennbar sei.
Die Angelegenheit wurde jedoch vom OLG Oldenburg anders bewertet und dieses entscheid, dass der handschriftliche Text auf dem Kneipenblock als gültiges Testament anzuerkennen sei.
Das Gericht war überzeugt, dass der Gastwirt das Schriftstück persönlich verfasst hatte und dass er mit dem genannten Spitznamen seine Partnerin als Alleinerbin bestimmen wollte. Trotz der ungewöhnlichen Form des Testaments und seiner Lagerung hinter der Theke, erkannte das Gericht den Testierwillen des Verstorbenen an.
Für das Gericht war entscheidend, dass der Testierwille eindeutig erkennbar war und dass die Notiz die Unterschrift des Verstorbenen trug. Zusätzlich bestätigten Zeugen die Absicht des verstorbenen Wirtes, seinen Nachlass zu regeln.
Dieser Fall zeigt, dass handschriftliche Testamente nicht zwangsläufig auf „weißem Büttenpapier mit Füller“ verfasst werden müssen, um gültig zu sein. Solange der Testierwille eindeutig ist und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann ein Testament auch auf unkonventionellen Unterlagen wirksam sein.
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und dass es ratsam ist, sich bei der Gestaltung eines Testaments von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen. Wenn Sie Fragen zur Testamentsgestaltung oder anderen erbrechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.